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Ritterkanton Kocher (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Ritterschaftliche Archive >> Kocher
1492-1799
Überlieferungsgeschichte
Kanzlei und Archiv des Ritterkantons Kocher befanden sich seit 1605 in Esslingen. Nach der Mediatisierung (1805/1806) fielen die reichsritterschaftlichen Gebiete an Württemberg und teilweise an Baden. Die Hauptüberlieferung des Archivs liegt heute in den Beständen B 575 - B 577 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Im Rahmen eines Archivalienaustauschs wurden in den 1870er Jahren die Baden betreffenden Akten des Ritterkantons nach Karlsruhe abgegeben. Wahrscheinlich ordnete Hermann Baier bei einer ersten summarischen Erschließung, die 1920 abgeschlossen war, zahlreiche familien- und ortsbezogene Urkunden und Akten dieses Archivguts den Beständen 44, 72 und 229 zu. Die Überlieferung wird ferner durch die Nachlässe der Freiherren Philipp Wilhelm und Philipp Friedrich Adam von Racknitz ergänzt, die beide in der Zeit von 1714-1744 und 1764-1775 Ämter im Ritterkanton Kocher innehatten (vgl. Bestand 69 v. Racknitz, Ritterhauptmann).
Zur Geschichte des Ritterkantons Kocher: Der Ritterkanton Kocher umfasste in seiner räumlichen Ausdehnung die Besitzungen der immatrikulierten Familien und deren Herrschaften vor allem rechts des Neckars zwischen Plochingen und Heilbronn. Im Norden stieß er an die Markgrafschaft Ansbach- Viele der Besitzungen lagen zwischen Göppingen und den reichsstädtischen Territorien der Städte Schwäbisch Gmünd, Ulm und Aalen. Im Süden bildeten Württemberg, die Herrschaft Wiesensteig, die Reichsstadt Ulm und Pfalz-Neuburg die Grenze. Nach der Bewilligung der Türkenhilfe durch die Schwäbische Ritterschaft für König Ferdinand im Jahr 1529 bildete sich noch im gleichen Jahr ein aus drei Mitgliedern bestehender Ausschuss im Viertel am Kocher, der die Bekanntmachung, Erhebung und Weiterleitung der Steuern bei den Viertelsverwandten organisierte. Dieses 1529 zum ersten Mal zusammenkommende Gremium war der Keim, aus dem sich die administrativen Organe des Kantons Kocher entwickelten. Bis 1560 verfestigte sich die Organisationsstruktur der Reichsritterschaft soweit, dass zur Wahrung und Durchsetzung der ritterschaftlichen Interessen ein in wechselnder Zusammensetzung gebildeter Ausschuss bei Verhandlungen der Schwäbischen Ritterschaft teilnahm. Die im Jahr 1560 von der Ritterschaft in Schwaben angenommene und ein Jahr später durch Kaiser Ferdinand I. bestätigte Ritterordnung institutionalisierte die Ausschüsse und bestimmte ihre Funktionen und Aufgaben. Diese Korporationsverfassung gewährte den Organen der Ritterkantone das Recht, Rittertage abzuhalten, Steuerrecht und Militärhoheit auszuüben und Rechte der adligen Mitglieder nach außen wahrzunehmen. Sie konnten in erster Instanz über Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des Kantons entscheiden und Urteile vollstrecken. Die Ritterdirektorien erhielten wichtige Aufgaben im Bereich der Erhaltung des Landfriedens, der öffentlichen Sicherheit sowie des Münz-, Gewerbe- und Postwesens. Einen bedeutenden Platz nahm auch die Aufsicht über das standesgemäße Verhalten der Mitgliedsfamilien ein. Die Ritterordnung blieb Grundlage der ritterschaftlichen Verfassung bis zum Ende der Reichsritterschaft im Jahr 1805. Aus dem Ausschuss, der sich aus zwei bis vier ritterschaftlichen Mitgliedern zusammensetzte, entwickelte sich bis Mitte des 17. Jahrhunderts das Direktorium, dem ein Direktor und zwei bis drei Räte angehörten. Die ritterschaftliche Kanzlei war bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts nicht an einem bestimmten Ort ansässig, erst 1605 nahm die Ritterkanzlei des Kantons Kocher in der Reichsstadt Esslingen ihren ständigen Sitz, wo sie dann bis zum Ende des Alten Reichs verblieb. Bei der Ritterkanzlei waren seit Mitte des 17. Jahrhunderts bis zu vier juristisch gebildete Konsulenten beschäftigt, die die Rechtsgeschäfte des Kantons zu bearbeiten hatten. Die bürokratischen und buchhalterischen Tätigkeiten wurden von den Sekretären, Registratoren bzw. Archivaren und Kassierern ausgeübt. Sie unterstanden der Aufsicht " und Weisungen des Leiters der Ritterkanzlei, dem Syndikus. Die Konsulenten hatten administrative Aufgaben aber auch politische Funktionen zu erfüllen, sie halfen mit Rat dem Direktorium bei der Entscheidungsfindung. Daneben hatten sie auch die Pflicht, den Mitgliedern des Kantons nach Aufforderung in Privatangelegenheiten beizustehen. Bestellt wurde das Personal der Ritterkanzlei ausschließlich durch das Direktorium. Bis Mitte des 18. Jahrhunderts waren bei der Kanzlei in der Regel nur Personen angestellt, die auch Ämter in der Verwaltung der Reichsstadt Esslingen innehatten oder aufgrund von familiären Verbindungen in Aussicht hatten. Dieses Verfahren begründete auch ein gedeihliches Auskommen zwischen Reichsstadt und Ritterkanton.
Zur Geschichte des Bestandes: Der Bestand 124 (Ritterkanton Kocher) gelangte erst in den 1870er Jahren in das Generallandesarchiv nach Karlsruhe, wie ein Verzeichnis ausweist, das wohl im Staatsarchiv in Stuttgart gefertigt wurde. Die von Württemberg an Baden abgegebenen Akten des ehemals in Esslingen ansässigen Direktoriums und der Ritterkanzlei des 1805 aufgelösten Ritterkantons Kocher umfasst Archivalien, die im Sinne des Pertinenzprinzips Orte betreffen, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts an das Großherzogtum Baden fielen, oder ritterschaftliche Familien, die in Baden ansässig waren. Im Gegensatz zu älteren württembergischen Archivalienabgaben wurden die einzelne Orte oder Familien betreffenden Akten nicht auf bereits vorhandene Pertinenzbestände (vor allem die Bestände 229 und 72) verteilt, sondern wurden als kleiner Teilprovenienzbestand, im Umfang von ca. 1,8 m, zusammengelassen. Verzeichnet wurde der Bestand zuerst von Dr. Hermann Baier um 1920, zu Beginn seiner Tätigkeit im Generallandesarchiv. Das von ihm gefertigte Zettelrepertorium war bisher das alleinige Findmittel des Bestandes. Die Titelaufnahme geschah z.T. recht summarisch und erfolgte nach den im Generallandesarchiv geltenden Prinzipien der Unterteilung in Generalia und Spezialia sowie der Zuweisung der Inhalte der einzelnen Faszikel unter die Brauer'schen Rubriken. Bei der jetzigen Verzeichnung wurde die Aufteilung und Nummerierung des Bestandes beibehalten, die Rubrikenzuweisung wurde in einzelnen Fällen, nach genauer Durchsicht der Aktenhefte, verändert. Die in diesem Bestand vereinigten Archivalien stellen nur einen kleinen Ausschnitt der reichsritterschaftlichen Überlieferung des Kantons Kocher dar, weitere zahlreiche Archivalien dieser Provenienz werden im Bestand 69 Racknitz des Generallandesarchivs verwahrt. Dabei handelt es sich um Archivalien, die aus dem Familienarchiv der v. Racknitz stammen und dorthin durch den Ritterhauptmann des Kantons Kocher Philipp Adam v. Racknitz in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelangten. Die Hauptüberlieferung wird aber im Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen B 575- B 577 verwahrt. Inhaltlich sind im Bestand 124 Archivalien zusammengefasst, die vor allem einzelne Adelsfamilien wie die Ebinger von der Burg, Göler von Ravensburg, von Helmstatt, von Mentzingen und von Venningen betreffen. Dabei handelt es sich in der Regel um Korrespondenzen zwischen der Verwaltung des Ritterkantons und den Familien. Einen zweiten Schwerpunkt bilden Akten zu badischen Orten, die im Besitz von ritterschaftlicher Familien waren. Ein großer Teil dieser Spezialia bezieht sich auf die Auseinandersetzungen zwischen der Familie v. Mentzingen mit ihren Untertanen zu Gondelsheim. Die Laufzeit der Akten umfasst den Zeitraum vom 16. bis 18. Jahrhundert, der größte Teil entstand im 18. Jahrhundert. Zur besseren Erschließung des Bestandes wurde dem Verzeichnis ein Personen- und Ortsindex beigefügt. Verzeichnet und indiziert wurde der Bestand im Frühjahr 1990 mit Hilfe des von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten EDV-Programm MIDOSA.
Literatur: Günter Cordes, Bestände baden-württembergischer Staatsarchive zur Geschichte der Reichsritterschaft in den Kantonen Kocher, Odenwald und Kraichgau, in: AZ 68 (1972) S. 86-87. Thomas Schulz, Der Kanton Kocher der Schwäbischen Reichsritterschaft 1524-1805. Entstehung, Geschichte, Verfassung und Mitgliederstruktur eines korporativen Adelsverbandes im System des alten Reiches.(=Esslinger Studien Bd. 7) Esslinger Stadtarchiv 1986). Gert Kollmer, Die schwäbische Reichsritterschaft zwischen westfälischem Frieden und Reichsdeputationshauptschluss. Untersuchung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Reichsritterschaft in den Ritterkantonen Neckar-Schwarzwald und Kocher (=Schr. z. südwestdeutschen Landeskunde, Bd. 17) Stuttgart 1979 .
64 Akten
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.244-245
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
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