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Vorderösterreichische Regierung und Kammer betr. Oberamt Rottenburg (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Vorderösterreich >> Hohenberg, Grafschaft, ober- und vorderösterreichische Regierung und Oberamt Rottenburg
(1313-) 1388-1806
Inhalt und Bewertung
Der Bestand wurde im Hauptteil 1848/49 von V. Schloßstein gebildet. Seine alphabetischen Sach- und Ortsrubriken blieben bei der Neuverzeichnung durch E. Stemmler erhalten, dagegen löste Stemmler die Innsbrucker Vorprovenienzen (B 37 a) und Akten der vorderösterreichischen Landrechte und des Appellationsgerichts (B 39 und B 39 a) heraus. Obwohl er auch für die Hohenberg betreffenden Akten der Kameralbuchhaltung einen eigenen Bestand anlegte (B 38 a) blieben die Rechnungsbände (neben den üblichen Gefällrechnungen auch solche der Landschaft und der Zollerträge) in B 38. Die vorderösterreichischen Lehenakten fügte Stemmler aus dem Bestand des württembergischen Lehenrats hinzu, in dessen Registratur sie 1806 gelangt waren.
Weitere Archivalien derselben Provenienz betreffend Hohenberg in B 19; sämtliche Rechnungen jetzt in B 38 b.
Gedr. Inventar für die Bestände B 38 I und II, B 38a und b: Voderösterreichische Regierung und Kammer 1753-1805. Oberamt Rottenburg. Bearb. von P. Schön, E. Stemmler(¿) und P. Steuer (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 50/6) 1999
Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand ist ein Teil der Registratur der vorderösterr. Regierung zu Freiburg und betrifft die vorderösterr. Grafschat Hohenberg. Diese Aufteilung nach der räumlichen Zuständigkeit macht einige Hinweise zur Geschichte der Behörde und ihres Archivs notwendig, soweit diese nicht der vorhandenen Literatur entnommen werden kann. Literatur: Bayer, Hermann, Das Archiv der vorderösterr. Regierung. Archival. Ztschr. III. Folge, Band 7 (1931). Knapp, Theodor, Neue Beiträge zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des württ. Bauernstandes. Tübingen 1919. Stemmler, Eugen, Die Grafschaft Hohenberg und ihr Übergang an Württemberg (1806). (Band 34 der Darstellungen aus der Württembergischen Geschichte). Stuttgart 1950. Stemmler, Eugen, Zur Geschichte der Behördenorganisation und der Archive in Vorderösterreich. (Vortrag im Württ. Geschichts- und Altertumsverein Stuttgart am 15.3.1952). Manuskript. Stolz, Otto, Geschichte und Bestände des Staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungsarchivs) zu Innsbruck. (Band VI der Inventare österr. staatlicher Archive). Wien 1938. Stolz, Otto, Geschichtliche Beschreibung der ober- und vorderösterreichischen Lande. (Band 4 der Quellen und Forschungen zur Siedlungs- und Volkstumsgeschichte der Oberrheinlande). Karlsruhe 1943.
Zur Behördengeschichte: Bereich und Sitz der Regierung: Bis zum Jahr 1752 waren für die österreichischen Gebiet in Südwestdeutschland zwei Regierungen zuständig: die oberösterr. Regierung zu Innsbruck für Schwäbisch-Österreich (Hohenberg, Nellenburg, Landvogtei Schwaben, Burgau) und Vorarlberg, ferner die vorderösterr. Regierung zu Ensisheim bzw. (ab 1651 nach dem Verlust des Elsaß) zu Freiburg für Elsaß, Breisgau, Schwarzwald und die 4 Waldstädte; letztere unterstand der oberösterr. Regierung zu Innsbruck. Die von der Kaiserin Maria Theresia begonnene Verwaltungsreform teilte 1752 die Vorlande neu ein. Für Vorderösterreich, das jetzt Breisgau, Schwäbisch-Österreich und Vorarlberg umschloß, wurde eine eigene, von Innsbruck unabhängige Regierung bestellt: die "vorderösterr. Repräsentation und Kammer" zu Konstanz (für Publica, Politica und Oeconomica) und die "vorderösterr. Regierung" zu Freiburg (für Justiz- und Lehensachen). Beide Dienstellen nahmen mit dem 1. Jan. 1753 ihre Tätigkeit auf. 1759 wurden sie zu der "Repräsentation, Regierung und Kammer in den vorderösterr. Fürstentümern und Landen" zu Freiburg zusammengelegt; diese Behörde erhielt 1763 den Namen "vorderösterr. Regierung und Kammer". Im Jahr 1780 trat die neuerworbene Grafschaft Montfort zum Zuständigkeitsbereich der Regierung, dagegen wurde Vorarlberg 1784 abgetrennt und wieder dem oberösterr. Gubernium in Innsbruck unterstellt. Im Okt. 1792 wurde ein Teil der Regierung nach Konstanz, im März 1799 der ganze Regierungsapparat nach Günzburg verlegt. Nachdem der 1803 an den Herzog von Modena abgetretene Breisgau aus der Zuständigkeit der vorderösterr. Regierung ausgeschieden war, nannte sie sich "Schwäbisch-österreichische vereinte Landesstelle". Von Herbst 1805 bis zur Auflösung 1806 befand sich die Regierung wieder in Konstanz. Behördenorganisation in Vorderösterreich: Die vorderösterr. Regierung (d.h. alle Behörden verschiedenen Namens von 1753-1805) unterstand unmittelbar den Hofbehörden zu Wien. Solange die vorderösterr. Regierung selber richterliche Befugnisse ausübte (bis 1782), galt außerdem für sie das österr. Gubernium zu Innsbruck als Revisorium. Die der vorderösterr. Regierung untergeordneten Stellen waren (für das Gebiet von Württemberg): das Oberamt zu Rottenburg (für Hohenberg), das Oberamt zu Stockach (für Nellenburg), das Oberamt zu Altdorf (für die Landvogtei Schwaben) das Oberamt zu Günzburg (für Burgau), das Oberamt zu Tettnang (für die Grafschaft Montfort, seit 1780) Mit der Justizreform Josefs II. (1782) wurden der vorderösterr. Regierung die richterlichen Funktionen abgenommen und eigenen Gerichtsbehörden übertragen (vorderösterr. Landrecht und vorderösterr. Appellationsgericht, vgl. Rep. B 39 und B 39a). Die vorderösterreichische Regierung war gleichzeitig vorderösterr. Lehenhof, der Präsident war Lehenpropst, ein Regierungsrat Lehenreferent. Die Lehensakten wurden in der Lehensregistratur aufgewahrt. Außerdem waren der vorderösterr, Regierung verschiedene Abteilungen angegliedert, die eigenen Aktenführung hatten, ihre Akten aber in der Regierungsregistratur, meist in gesonderten Abteilungen, deponierten.
Diese Abteilungen waren: 1) das Expeditor- oder Taxatoramt, das die Reinschriften fertigte und expedierte, die Kanzleitaxen festsetzte und einzog, mit einem Expeditsdirektor und Taxator 2) das Siegel- oder Stempelamt, das die ausgehenden Urkunden siegelte und die vorgeschriebenen Stempeltaxen einzog 3) das Fiskalamt, die Rechtsabteilung der Regierung, das juristische Gutachten fertigte und bei Prozessen usw. die Rechte des Fiskus vertrat; es bestand aus dem Fiskal- und Kammerprokurator und zwei Fiskalamtsadjutanten, von denen einer advocatus subditorum war; 4) die Kameralbuchhaltung (Provinzialstaatsbuchhaltung), die alle Rechnungen der Städte, Heiligenpflegen, Stiftungen und Klöster zu prüfen undder Regierung in Kameralistischen Fragen Gutachten zu erstatten hatte (vgl. Rep. B. 38a) 5) die Landesbaudirektion, die eng mit derKameralbuchhaltung zusammenarbeitete und in Bausachen sich gutächtlich zu äußern hatte; 6) das Kameralzahlamt, die Landeshauptkasse für Vorderösterreich, mit einem Kameralzahlmeister, Kontrollor und 3 Kassenoffizieren. Nur von drei dieser Abteilungen, nämlich Fiskalamt, Landesbaudirektion und Kameralbuchhaltung sind Akten erhalten. Die der beiden ersteren sind wegen ihres geringen Umfangs im vorliegenden Bestand mitverzeichnet, während die Akten der Kameralbuchhaltung jetzt einen eigenen Bestand (B 38a) bilden. Die vorderösterr. Regierung setzte sich zusammen aus dem Präsidenten und 8 Räten. Die Präsidenten waren: 1752-1759 Josef Graf von Welsperg (für die Regierung in Freiburg), 1752-1769 Anton Judas Thaddä Vogt Reichsfreih. von Sumeraw (für die Repräsentation zu Konstanz, seit 1759 für die in Freiburg vereinigte Behörde), 1769-1781 Ferdinand Karl Freih. von Ulm, 1782-1791 Johann Adam Freih. von Posch 1791-1805 Joseph Thaddä Johann Nepomuk Vogt Reichsfreih. von Sumeraw Als Regierungs- und Kammerräte sind genannt: Lazarus Vincent von Stapf, von Spengler, Baron von Christiani, Josef Severin von Bender, Tröndlin von Greiffenegg, Fidelis Edler von Löwenberg, Ferdinand Karl Freih. von Ulm, Baron von Landsee, Franz Xaver Freih. von Majer, Johann Nepomuk Freih. von Wittenbach, Freih. von Kagenegg, Niklas von und zu Zwergern, Ferdinand Marie von und zu Goldegg u. Lindenburg, Thaddä Freih. von Brandenstein, Hermann von Greiffenegg, Direktor der juristischen Fakultät zu Freiburg, Marquard von Gleichenstein, Josef Thaddä Johann Nepomuk Vogt Reichsfreih. von Sumeraw, Josef von Schmidfeld, Karl Anton von Rodecker, Dr. phil. et med., Direktor der medizinischen Fakultät zu Freiburg, Franz Anton von Blanc, Christoph Josef Metz Edler von Talheim, Ferdinand Fechtig, J.U.D., Ferdinand Ernst Reichsgraf von Bissingen-Nippenburg, Max Reichsgraf von Degenfeld-Schomburg, Freih. von Stupffel, Nikolaus Will, Th.D., von Steinherr, Venerand Sebastian Freih. von Wittenbach, von Gulat, Dr. Raiser, Dr. Galura, Johann Christoph Gramm. Die Kanzlei der vorderösterr. Regierung bestand aus 8 Sekretären, 5 Konzipisten, den Kanzlisten und Accessisten. Das Einreichungsprotokoll (Diarium) wurde von der Kanzlei besorgt, für die Verwahrung der Akten dagegen stand eigenes Personal zur Verfügung, nämlich der Registratur- und Archivaldirektor, 1-2 Adjunkten und mehrere Registranten. Als Leiter der Regierungsregistratur sind bekannt: Johann Jakob Eisenegger, Franz Dominikus Reutti, Registraturdirektor, Georg Anton von Übelacker, Diplomatiker.
Geschäftsgang und Registratur: Die formale Behandlung der Schriftstücke im Geschäftsgang der vorderösterr. Regierung erfuhr wiederholte Änderungen. Gewöhnlich wurde der Einlauf vom Registrator auf der Rückseite (oben rechts) mit der laufenden Nummer des Einreichungsprotokolls (Diariums) und einem Kurzen Regest des Inhalts versehen und darauf dem Referenten zugeleitet. Nachdem dieser die Angelegenheit in der Sitzung vorgetragen hatte und darüber Beschluß gefaßt worden war, fertigte der Konzipist auf einem besonderen Blatt nach Weisung des Referenten den Entwurf, den dieser durch Beisetzung seines Namens oder Namenszeichens billigte (z.B.: vd. Majer). Präsident von Posch setzte außerdem unter die Konzepte aller Referenten sein Exp. (= Expediatur). Im Gegensatz zur württembergischen Verwaltung war es bei den österr. Behörden nicht üblich, die Erledigung eines Einlaufs auf dem Schriftstück selbst zu entwerfen. Die Inhaltsangabe auf der Rückseite wurde seit 1782 nicht mehr von der Registratur, sondern bereits von der absendenden Stelle angebracht. Der 1784 für die gesamte Erbmonarchie erlassene "Amtsunterricht für die Manipulation bei den Länderstellen" legte den Geschäftsgang bis in Einzelheiten genau fest. U.a. wurden die "Sitzungsbogen" eingeführt, die mit Nummer, Datum und Praesentstum, Rubrik und Namen des Referanten dessen Vortrag in der Sitzung und sein Votum enthielten. In der Registratur wurden die erledigten Schriftstücke eines Betreffs in einem Umschlag gesammelt, seit 1770 durchnummeriert und mit Angabe von Kasten und Fach (Rückseite unten rechts) versehen.Eine größere Änderung trat 1786 ein; anscheinend wurde damals bei der vorderösterr. Regierung ein neuer Registraturplan eingeführt. Jeder Umschlag, der einen geschlossenen Vorgang umfaßte, erhielt jetzt eine (zusammengesetzte) Nummer, die in der Regel auch auf allen zugehörigen Schriftstücken erscheint, z.B. zu Nr. 159 Fasz. 343 oder ad N. 28 ad f. 317 oder (seit etwa 1792 abgekürzt) 28/317. Offenbar nehmen die Nummern über dem Bruchstrich auf ein Rubrikenschema Bezug, das übrigens mehrmals wechselte (so 1789, 1796, 1800, 1802). Aus den Faszikelnummern allein ließ sich jedoch die Rubrikeneinteilung nicht rekonstruieren. Ein Registraturplan der vorderösterr. Regierung ist bei den erhaltenen Akten nicht mehr festzustellen. Die alten Faszikelnummern sind im vorliegenden Repertorium auf dem rechten Rand vermerkt.
Zur Geschichte des Archivs: Das Archiv der vorderösterr. Regierung beginnt mit dem 1. Jan. 1753, an dem die neuerrichtete Regierung für die Vorlande ihre Tätigkeit aufnahm. Es enthält neben den Akten der Regierung zu Freiburg auch die der Repräsentation und Kammer zu Konstanz von 1753 1759 (s.o.). Weiter wurde das in Freiburg befindliche Archiv der vorderösterr. Regierung übernommen, d.h. der bis 1752 für Elsaß und Breisgau zuständigen Mittelbehörde. Der Rest dieses letzteren, vom Schicksal sehr mitgenommenen Archivs fiel 1805 an Baden und befindet sich heute im Generallandesarchiv zu Karlsruhe. Für die laufende Behandlung der Geschäfte wurden der neuen Regierung 1753 aus dem Innsbrucker Archiv die Priora (Vorakten) über die Vorlande ausgefolgt, und zwar 150 Kopialbücher, 90 Urbare (darunter das Habsburger Urbar von 1300), Lehenurkunden, Kameralurkunden und Dienstreverse. Eine weiter Ablieferung von Einzelurkunden und Akten in 20 Kisten erfolgte 1787. Wahrscheinlich sind auch die Registraturen derjenigen Regierungsstellen, die selbständige Aktenführung hatten, mindestens 1805-1806 räumlich mit der Regierungsregistratur vereinigt gewesen. Nach dem Übergabeverzeichnis über die 1806 an Württemberg ausgefolgten Akten umfaßte das Archiv der vorderösterr. Regierung in Konstanz folgende Abteilungen: Archival- und Lehenurkunden, Regierungs-Kurrent-Registratur, Appellationsgericht, Landrecht, Provinzial-Staatsbuchhaltung, Expeditamt, Stempelamt. Nach der Auflösung der vorderösterr. Regierung wurde ihr Archiv an die Nachfolgestaaten aufgeteilt. Aufgrund einer Übereinkunft zwischen Württemberg, Baden und Bayern vom 4. Aug. 1806 kamen die sog. gemeinschaftlichen Akten nach Günzburg, die jeden Teil betreffenden Akten aber wurden sofort ausgeschieden. Der württembergische Anteil mit 28 Kisten wurde im Okt. 1806 nach Stuttgart verbracht und auf die zuständigen Behörden verteilt (Lehensregistratur, Oberregierung, Oberfinanzkammer, Oberjustizkollegium 2. Senat); nur der dem Archiv des Inneren und dem Finanzarchiv übergebene Teil dieser Akten ist 1845-1849 dem Staatsarchiv ausgefolgt worden und erhalten geblieben, die übrigen Akten der Konstanzer Ablieferung dürfen als vernichtet gelten. Die gemeinschaftlichen Akten, insgesamt 388 Kisten, wurden im Nov. 1807 in Günzburg verteilt. Der württembergische Anteil mit 125 Kisten wurde im April 1809 in das aufgehobene Benediktinerkloster Wiblingen überführt und dort aufgestellt. Davon wurden den zuständigen Behörden in Stuttgart auf Verlangen Akten ausgehändigt; so kam 1825 auch eine Sendung in das Staatsarchiv. Der Rest wurde auf Grund eines Landtagsbeschlusses im Mai 1846 in das Archivlokal in der Legionskasernen zu Stuttgart überführt. Akten einschließlich der bei verschiedenen Kameralämtern verwahrten vorderösterr. Amtsregistraturen verbracht worden waren. Hier erfolgte ihre Ausscheidung, Ordnung und Verzeichnung durch den Archivkommissär Valentin Schloßstein. Er änderte dabei die alte Ordnung weithin ab und bildete neue Bestände mit schematischer Einteilung. So wurde von ihm das vorderösterreich. Regierungsarchiv zertrennt und der Hohenberg betreffende Teil gesondert verzeichnet.
Gliederung des Repertoriums: Die Schloßstein'schen Repertorien können den Anforderungen eines modernen Archivs nicht mehr genügen. Sie bestehen im allgemeinen Teil aus einem alphabetisch angeordneten Schema von Rubriken (mit Untergliederungen), das sich im topographischen Teil bei jedem Ort wiederholt. Dennoch ging die Neuverzeichnung nicht von diesem Schema ab, und zwar weil die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des vorderösterr. Regierungsarchivs nicht mehr erreicht werden kann. Einmal läßt sich die frühere Rubrikengliederung des Archivs nicht feststellen; zum anderen hätten etwa 12 Bestände, in die das ehemalige Regierungsarchiv von Schloßstein zerlegt worden war, mit insgesamt rund 180 lfd m wieder fremde Provenienzen ausgeschieden werden müssen. Durch diese Arbeit wären alle Bestände auf Jahre hinaus für die Benützung gesperrt gewesen. Im Interesse der Beschleunigung der Ordnungsarbeit wurde verzichtet, eine neue, systematische Gliederung einzuführen. Bei der Bearbeitung wurden Akten fremder Provenienz, die teilweise erst durch Schloßstein hineingekommen waren, ausgesondert, so Akten der oberösterr. Regierung zu Innsbruck, des vorderösterr. Landrechts (vgl. B 39), des vorderösterr. Appellationsgerichts (vgl. B 39a), des Oberamts in Rottenburg und in Stockach. Herausgenommen und gesondert verzeichnet wurden wegen ihres Umfangs auch die Akten der vorderösterr. Kameralbuchhaltung (jetzt B 38a). Auf der anderen Seite sind einzelne Akten von Dienstellen der Regierung, die eigene Aktenführung hatten, noch im vorliegenden Bestand enthalten, so Akten des Lehenhofs, des Consessus in Causis Summi Principis et Commissorum, des Fiskalamts, der Landesbaudirektion, des Bergrichteramts, die sich wegen ihres geringen Umfangs nicht zur Bildung selbständiger Bestände eignen. Außerdem finden sich einzelne Aktenstücke der Hofkanzlei in Wien, der Obersten Justizstellen in Wien, der vorderösterr. Regierung zu Freiburg (vor 1677), des Regierungspräsidenten zu Freiburg, die bei zusammenhängenden Vorgängen belassen wurden. Der vorliegende Bestand wurde in den Jahren 1948-1950 neben den laufenden Geschäften geordnet und verzeichnet. Die Reinschrift wurde 1951 von Frl. Rentschler und Frau Wieck gefertigt, ebenso das Orts- und Personenregister von Frl. Rentschler. Der Bestand umfaßt 2220 Büschel mit insgesamt 36 lfd. m. Ludwigsburg, Mai 1952 In den Jahren 2008/ 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch, dem später einige Nachträge eingefügt worden waren, im Rahmen der Pilotphase des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet, die im November 2009 erfolgte.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.