Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Anton Hofmann und seiner Ehefrau Elsa sowie des Jörg Hofmann und seiner Ehefrau Barbara über 40 Gulden gegenüber der St. Kilians-Pfründe an der Pfarrkirche zu Zeutern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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