Anspruch auf den Nachlaß des Christoph Weins, der in seinem Testament die Kinder seines verstorbenen Bruders und seiner verstorbenen Schwester eingesetzt hatte. Aus wirtschaftlichen Gründen zedierten 1732 Agnes Scheidelstein, Peter Weins und Thomas Reger ohne Zustimmung der abwesenden Miterben Adelheit und Aegidius Weins die Güter an den Schöffen von Kornelimünster, Johann Forst, der die Witwe des Erblassers, Anna Zimmermann, bis zu ihrem Tode 1742 bei sich aufnahm. 1753 beanspruchten dann die Appellaten, Kinder des Aegidius, ihren Anteil mit der Begründung, ihr Vater habe der Abtretung weder zugestimmt, noch sei er abgefunden worden. Die Appellanten klagen, daß der Abt von Kornelimünster neben den alten Instanzen der sieben Schöffen, der vierzehn Mannen von Lehen und dem Rittergericht unrechtmäßig vor etwa 40 Jahren ein Gericht in seiner Kanzlei eingerichtet habe, weshalb zwar am RKG ein Verfahren schwebe, daß aber dort dennoch weiter verhandelt und geurteilt werde.
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Anspruch auf den Nachlaß des Christoph Weins, der in seinem Testament die Kinder seines verstorbenen Bruders und seiner verstorbenen Schwester eingesetzt hatte. Aus wirtschaftlichen Gründen zedierten 1732 Agnes Scheidelstein, Peter Weins und Thomas Reger ohne Zustimmung der abwesenden Miterben Adelheit und Aegidius Weins die Güter an den Schöffen von Kornelimünster, Johann Forst, der die Witwe des Erblassers, Anna Zimmermann, bis zu ihrem Tode 1742 bei sich aufnahm. 1753 beanspruchten dann die Appellaten, Kinder des Aegidius, ihren Anteil mit der Begründung, ihr Vater habe der Abtretung weder zugestimmt, noch sei er abgefunden worden. Die Appellanten klagen, daß der Abt von Kornelimünster neben den alten Instanzen der sieben Schöffen, der vierzehn Mannen von Lehen und dem Rittergericht unrechtmäßig vor etwa 40 Jahren ein Gericht in seiner Kanzlei eingerichtet habe, weshalb zwar am RKG ein Verfahren schwebe, daß aber dort dennoch weiter verhandelt und geurteilt werde.
AA 0627, 1802 - F 490/1825
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1759-1764 (1664-1763)
Enthaeltvermerke: Kläger: Witwe und Erbgenahmen des Schöffen Johann Forst, Kornelimünster, (Bekl.) Beklagter: Johann Weins, Burtscheid, und Konsorten: seine Schwester Anna Maria Weins und die Witwe seines Bruders Franz Weins, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Albert Ruland 1759 - Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen Prokuratoren (Bekl.): Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich (1760) 1764 - Subst.: Lic. Johann Conrad Seuter Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kanzlei Kornelimünster 1759 - 2. RKG 1759-1764 (1664-1763) Beweismittel: Urteil der Vorinstanz 1759 (Q 4). Genealogisches Schema Weins (Q 8). Auszug aus dem Testament des Christoph Weins 1730 (Q 9). Ausführungen über den Instanzenweg in Kornelimünster (26). Zeugnis des Bürgermeisters und der Schöffen der Stadt Bonn für Aegidius Weins 1703 (61f. in Q 15). Attest von Schultheiß und Schöffen des Hauptgerichts Kornelimünster über den Instanzenweg, besonders, daß von Kornelimünster nicht nach Aachen appelliert wird, 1664 (84f. in Q 15). Beschreibung: 5 cm, 247 Bl., lose; Q 1-21, 3 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:28 MESZ