Anspruch auf den Nachlaß des Christoph Weins, der in seinem Testament die Kinder seines verstorbenen Bruders und seiner verstorbenen Schwester eingesetzt hatte. Aus wirtschaftlichen Gründen zedierten 1732 Agnes Scheidelstein, Peter Weins und Thomas Reger ohne Zustimmung der abwesenden Miterben Adelheit und Aegidius Weins die Güter an den Schöffen von Kornelimünster, Johann Forst, der die Witwe des Erblassers, Anna Zimmermann, bis zu ihrem Tode 1742 bei sich aufnahm. 1753 beanspruchten dann die Appellaten, Kinder des Aegidius, ihren Anteil mit der Begründung, ihr Vater habe der Abtretung weder zugestimmt, noch sei er abgefunden worden. Die Appellanten klagen, daß der Abt von Kornelimünster neben den alten Instanzen der sieben Schöffen, der vierzehn Mannen von Lehen und dem Rittergericht unrechtmäßig vor etwa 40 Jahren ein Gericht in seiner Kanzlei eingerichtet habe, weshalb zwar am RKG ein Verfahren schwebe, daß aber dort dennoch weiter verhandelt und geurteilt werde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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