Bayerischer Brauerbund e.V. (Bestand)
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Bayer. Brauerbund Bayer. Brauerbund (Teil 1)
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 5 Abteilung V: Nachlässe und Sammlungen >> 5.2 Verbandsschriftgut >> 5.2.3 Ernährungswesen, Land- und Forstwirtschaft, Natur und Umwelt, Energie
1879-1957
Vorwort: Achtung: Benützung nur mit Genehmigung des Brauerbundes
1. Entstehung und Entwicklung des Bayerischen Brauerbundes
Zur Zeit der Gründung des Bayerischen Brauerbundes gab es im Königreich Bayern über 6000 Brauereien. Sie bildeten die Hauptsteuerquelle des Staates und waren auf das Engste mit dessen finanzieller Entwicklung verknüpft. So war mit der Steuerreform von 1807 in ganz Bayern als wichtigste indirekte Steuer der Malzaufschlag eingeführt worden, der das Bier verteuerte, aber laut Gesetz "das Schuldenwesen des Reichs betreffend" vom 22.7.1819 zur Tilgung und Verzinsung der Staatsschuld zu dienen hatte. Auch nach dem Beitritt zum Deutschen Reich konnte sich Bayern den Malzaufschlag, die Hauptstütze des Staatshaushaltes, als Reservatrecht sichern. Die Vermehrung der Staatsschulden hatte aber auch die ständige Erhöhung des Malzaufschlags zur Folge. Die Eskalation dieser Steuerspirale, als Finanzminister Emil von Riedel am 30.9.1879 einen Gesetzentwurf einbrachte zur Erhöhung des Malzaufschlages für das zur Bierbereitung bestimmte Malz von 4 auf 6 Mark pro 1 Hektoliter Malz, führte zur Gründung des Bayerischen Brauerbundes.
Am 18.10.1879 tagte eine Protestversammlung bayerischer Brauer in Kil's Kolosseum in München. Dabei stellte Georg Pschorr den Antrag auf Bildung eines bayerischen Brauerbundes, was die etwa 400 Teilnehmer einhellig befürworteten. Das Versammlungskomitee unter Vorsitz von Johann Sedlmayr wurde mit einer vorläufigen Konstituierung beauftragt. Beim 4. Deutschen Brauertag in München erfolgte am 12.7.1880 die definitive Festsetzung der Statuten des Vereins, ein siebenköpfiger Vorstand mit Johann Sedlmayr als 1. Vorsitzenden und ein Landesausschuss (bestehend aus 30 Mitgliedern) wurden gewählt.
Zunächst wurden nur Einzelmitglieder aufgenommen, seit 1909 auch ganze Brauereivereine. Im Jahr 1919 wurde mit einer Satzungsänderung die Vereinsführung umstrukturiert: an der Spitze des Verbandes stand nun ein Präsidium, in dem je ein Vertreter der Großbrauereien sowie der Klein- und Mittelbrauereien saß, und ein Geschäftsführender Vorstand (vgl. Protokolle bis zum 10.4.1933 in der 2. Abgabe Nr. 1293-1295).
Durch den Beitritt ganzer regionaler Brauereivereine wurde die Arbeit des Bayerischen Brauerbundes effizienter. So gab es im Jahr 1927 (um nur einige Vergleichszahlen zu nennen) nur noch 22 Einzelmitglieder (Brauereien), aber folgende 26 Unterverbände mit insgesamt 664 Mitgliedern:
- Allgäuer Brauereivereinigung
- Verein der Brauereien von Amberg und Umgebung
- Verband der Brauereien von Aschaffenburg und Umgebung
- Verein Augsburger Brauereien
- Brauereivereinigung Bamberg und Umgebung
- Verein der Brauereien von Bayreuth und Umgebung
- Brauereiverband für Coburg und Umgegend
- Verein von Brauereien in Erlangen und Umgebung
- Verein der Brauereien Hofs und Umgebung
- Brauer-Innung Ingolstadt
- Kreisverein oberbayerischer Landbrauereien
- Brauereivereinigung Kronach, Ludwigstadt und Umgebung
- Brauereivereinigung Kulmbach
- Verein Landshuter Brauereien
- Mittelbayerische Brauereivereinigung
- Verein Münchener Brauereien
- Verein der niederbayerischen und oberpfälzischen Brauereien
- Verein von Brauereien in Nürnberg, Fürth und Umgebung GmbH
- Verein der Brauereien des bayerischen Oberlands
- Pfälzischer Brauereiverband
- Verein der Brauereien von Schwabach und Umgebung
- Verein der Brauereinen von Schweinfurt und Umgebung
- Verein der Brauereien des Sechsämterlandes und der Nordoberpfalz
- Brauereivereinigung Weißenburg und Umgebung
- Verband bayerischer Weizenbierbrauer
- Verband der Brauereien von Würzburg und Umgebung
Aufgabe des Bayerischen Brauerbundes war es, diese regionalen Interessen zu koordinieren (dazu dienten u.a. die bayerischen Brauertage) und so eine geschlossene Vertretung der bayerischen Brauwirtschaft nach außen zu bewerkstelligen. Als Standesvertretung und Interessenverband pflegte der Brauerbund Kontakte zu Ministerien, Parlamenten sowie zu anderen Institutionen und Verbänden. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit forderte besonders die einflussreiche Abstinenzbewegung, von der sich die Brauereien in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sahen, Gegenmaßnahmen heraus. Bei steuer- und wirtschaftspolitischen Veränderungen, bei Entwicklungen in den Bereichen Verkehr und Handel sowie im Arbeits- und Sozialrecht versuchte der Brauerbund für seine Mitglieder günstige Ergebnisse zu erzielen. Eine Beraterfunktion für seine Mitglieder übte der Brauerbund aus bei neuen Gesetzen, neuen Betriebstechniken, bei der Einschätzung der Marktlage oder bei der Rohstoffbeschaffung. Als weitere Aufgaben sind Wettbewerbsregelungen der Brauereien untereinander (Kundenschutzverträge) zu nennen, Schlichtertätigkeit bei Streitfällen oder Rechtsvertretung nach außen v.a.zum Schutz der Herkunftsbezeichnung der bayerischen Biere (auch Warenzeichenschutz). Schließlich ist noch die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Brauwesens hervorzuheben.
Im Dritten Reich versucht der Bayerische Brauerbund zunächst, seine traditionelle Verbandspolitik weiterzuführen. Die Satzung vom 10.5.1933 brachte zwar eine Umbildung des Präsidiums mit sich, die Prinzipien eines freien Verbandes wurden aber beibehalten: Organisationsfreiheit, Beitrittsfreiheit und freie Wahl der Verbandsführung. Der § 2 der Satzung lautete weiterhin: "Zweck des Bayerischen Brauerbundes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen des bayerischen Braugewerbes." Im Zuge der Eingliederung der Industrieverbände in das entstehende NS-Herrschaftssystem entstand die "Reichsgruppe Industrie" mit fachlich ausgerichteten Wirtschaftsgruppen. Der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 31.8.1934 sah die Organisation einer Wirtschaftsgruppe Brauerei vor, in die der Deutsche Brauerbund, bis dahin Dachorganisation der Brauereiverbände der Länder, in der Mitgliederversammlung vom 1.2.1935 geschlossen übertrat. In der am gleichen Tag erlassenen (!) Satzung heißt es u.a.: "Die Wirtschaftsgruppe Brauerei hat ihre Mitglieder in allen Angelegenheiten der Brauwirtschaft im Sinne des nationalsozialistischen Staates zu beraten und zu betreuen."
Zur regionalen Gliederung der "Reichsgruppe Industrie" fungierten die Bezirksgruppen. Für das Gebiet Bayern wurde eine Bezirksgruppe Bayern gebildet, die identisch war mit dem Gebiet des Bayerischen Brauerbundes. Der Bayerische Brauerbund musste in den folgenden Jahren praktisch alle Funktionen an die Bezirksgruppe abtreten. Organisatorische (gleiche Adresse der Geschäftsstelle von Brauerbund und Bezirksgruppe) und personelle Kontinuitäten verschleierten aber den Funktionswechsel. Der Verein wurde aber de iure nie aufgelöst; noch 1937 gab er sich eine neue Satzung, die aber in § 2 die faktische Bedeutungslosigkeit des Vereins unterstreicht: "Zweck des Bayerischen Brauerbundes ist es, für die Aufrechterhaltung des Reinheitsgebots in seiner strengsten Form unter den bayerischen Brauereien Sorge zu tragen." Die eigentliche Interessenvertretung der Brauwirtschaft lag nur noch bei der Wirtschaftsgruppe Brauerei (seit 1939: und Mälzerei) und deren Bezirksgruppen, die auf den neuen Prinzipien Ausschließlichkeit, Zwangsmitgliedschaft und Führerprinzip aufgebaut waren. Die Vertretung der industriellen Interessen wendete sich bei der wuchernden Vielfalt der Institutionen im polykratischen NS-Regime auch gegen konkurrierende NS-Organisationen, insbesondere die Deutsche Arbeitsfront und den Reichsnährstand, dem die landwirtschaftlich orientierte "Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft" angegliedert war. Die Wirtschaftsgruppe Brauerei war aber nicht nur ein Instrument der Selbstverwaltung der Brauwirtschaft, sondern daneben auch ein verlängerter Arm des Staates, dem wichtige Lenkungsfunktionen zugewiesen waren.
Im Frühjahr 1946 beauftragte der bayerische Wirtschaftsminister Dr. Ludwig Erhard den kommissarischen Leiter des Bayerischen Brauerbundes Dr. Karl Arthur Lange mit der Neubildung der Organisation des bayerischen Braugewerbes. Der Bayerische Brauerbund erstand in der Delegiertenversammlung vom 15.5.1946 in seiner früheren Form als Standesvertretung (auf freiwilliger Mitgliederbasis) und als Beratungs- und Betreuungsorgan der bayerischen Klein-, Mittel- und Großbrauereien. Als regionale Untergliederungen wurden neu errichtet die Bezirksstellen München (praktisch identisch mit dem weiter bestehenden Verein Münchener Brauereien), Oberbayern, Schwaben, Niederbayern, Oberpfalz, Nürnberg/Fürth, Mittelfranken, Unterfranken, Oberfranken und Kulmbach. Der Bayerische Brauerbund ist heute (Stand 1987) die Berufsvertretung von rund der Hälfte der insgesamt 780 Brauereien in Bayern (mit etwa 85% des Bierausstosses).
2. Überlieferung, archivische Bearbeitung und inhaltliche Bewertung des Bestandes
Das Bayerische Hauptstaatsarchiv übernahm im Frühjahr 1979 aufgrund eines Schenkungsvertrages die Altaktenregistratur des Bayerischen Brauerbundes. Mit der Ordnung, Verzeichnung und Aufbewahrung des neuen Bestandes wurde die erst 1978 gebildete Abteilung V betraut. Damit erweiterte sich die Kompetenz dieser Abteilung "Nachlässe und Sammlungen" beim sogenannten zuständigkeitsfreien Archivgut (d.h. archivisches Sammlungsgut, das nicht zwangsläufig kraft Herkommens oder gesetzlicher Vorschrift einem Archiv zuwächst) um den Teilbereich "Verbandsschriftgut".
Die Akten des neuen Bestandes "Bayerischer Brauerbund" umfassen die Zeit von der Gründung 1879/80 bis zum Neuaufbau nach 1945. Bei einigen Akten endet die Laufzeit erst in den fünfziger Jahren, ein Akt reicht bis 1969. Bei der Ordnung und Verzeichnung, die sich mangels Abgabeverzeichnis bzw. Vorordnung durch die Registratur über mehrere Jahre hinzog, wurden Akten des Vereins Münchener Brauereien im Umfang von 2,5 m ausgesondert. Dieser Unterverband besaß zusammen mit dem Bayerischen Brauerbund dieselben Büroräume und dieselbe Registratur im Brauerhaus München (Briennerstraße, dann Arcisstraße, heute Oskar-von-Miller-Ring), wodurch die Vermischung der Bestände zu erklären ist. Da die Akten des Vereins Münchener Brauereien im Stadtarchiv München archiviert werden, wurden diese irrtümlich übernommenen Unterlagen am 14.12.1988 dorthin abgegeben. Die Akten der Wirtschaftsgruppe Brauerei für die Zeit von 1937 bis 1945 wurden nicht als eigene "Provenienz" formiert, da die Bezirksgruppe Bayern bei der fast nahtlosen Übernahme der Geschäftsstelle des Brauerbundes auch dessen Aufgaben und Funktionen wahrnahm. Ebenfalls in den Bestand "Bayerischer Brauerbund" integriert wurden die sogenannten Handakten von Dr. Ernst Röhm, des Leiters der Wirtschaftsgruppe Brauerei (Sitz Berlin) und zugleich Leiter der Bezirksgruppe Bayern (seit 1949 war Röhm wieder Vorsitzender des Bayerischen Brauerbundes).
Der Bestand insgesamt dokumentiert nicht nur die wechselvolle Geschichte des Vereins (z.B. "Gleichschaltung" im Zuge der NS-Wirtschaftspolitik), ihre Organisation und Geschäftsführung, sondern gewährt auch Einblicke in alle Aufgabengebiete (vgl. einleitendes Kapitel) und Problemstellungen der bayerischen und deutschen Brauwirtschaft (z.B. Anpassung dieses Industriezweiges an die Erfordernisse der Kriegswirtschaft in beiden Weltkriegen), und stellt damit eine - insbesondere für Bayern - wichtige Quelle der Wirtschafts- und Sozialgeschichte dar.
Dr. Stephan
Archivrat z.A.
16.12.1988
1. Entstehung und Entwicklung des Bayerischen Brauerbundes
Zur Zeit der Gründung des Bayerischen Brauerbundes gab es im Königreich Bayern über 6000 Brauereien. Sie bildeten die Hauptsteuerquelle des Staates und waren auf das Engste mit dessen finanzieller Entwicklung verknüpft. So war mit der Steuerreform von 1807 in ganz Bayern als wichtigste indirekte Steuer der Malzaufschlag eingeführt worden, der das Bier verteuerte, aber laut Gesetz "das Schuldenwesen des Reichs betreffend" vom 22.7.1819 zur Tilgung und Verzinsung der Staatsschuld zu dienen hatte. Auch nach dem Beitritt zum Deutschen Reich konnte sich Bayern den Malzaufschlag, die Hauptstütze des Staatshaushaltes, als Reservatrecht sichern. Die Vermehrung der Staatsschulden hatte aber auch die ständige Erhöhung des Malzaufschlags zur Folge. Die Eskalation dieser Steuerspirale, als Finanzminister Emil von Riedel am 30.9.1879 einen Gesetzentwurf einbrachte zur Erhöhung des Malzaufschlages für das zur Bierbereitung bestimmte Malz von 4 auf 6 Mark pro 1 Hektoliter Malz, führte zur Gründung des Bayerischen Brauerbundes.
Am 18.10.1879 tagte eine Protestversammlung bayerischer Brauer in Kil's Kolosseum in München. Dabei stellte Georg Pschorr den Antrag auf Bildung eines bayerischen Brauerbundes, was die etwa 400 Teilnehmer einhellig befürworteten. Das Versammlungskomitee unter Vorsitz von Johann Sedlmayr wurde mit einer vorläufigen Konstituierung beauftragt. Beim 4. Deutschen Brauertag in München erfolgte am 12.7.1880 die definitive Festsetzung der Statuten des Vereins, ein siebenköpfiger Vorstand mit Johann Sedlmayr als 1. Vorsitzenden und ein Landesausschuss (bestehend aus 30 Mitgliedern) wurden gewählt.
Zunächst wurden nur Einzelmitglieder aufgenommen, seit 1909 auch ganze Brauereivereine. Im Jahr 1919 wurde mit einer Satzungsänderung die Vereinsführung umstrukturiert: an der Spitze des Verbandes stand nun ein Präsidium, in dem je ein Vertreter der Großbrauereien sowie der Klein- und Mittelbrauereien saß, und ein Geschäftsführender Vorstand (vgl. Protokolle bis zum 10.4.1933 in der 2. Abgabe Nr. 1293-1295).
Durch den Beitritt ganzer regionaler Brauereivereine wurde die Arbeit des Bayerischen Brauerbundes effizienter. So gab es im Jahr 1927 (um nur einige Vergleichszahlen zu nennen) nur noch 22 Einzelmitglieder (Brauereien), aber folgende 26 Unterverbände mit insgesamt 664 Mitgliedern:
- Allgäuer Brauereivereinigung
- Verein der Brauereien von Amberg und Umgebung
- Verband der Brauereien von Aschaffenburg und Umgebung
- Verein Augsburger Brauereien
- Brauereivereinigung Bamberg und Umgebung
- Verein der Brauereien von Bayreuth und Umgebung
- Brauereiverband für Coburg und Umgegend
- Verein von Brauereien in Erlangen und Umgebung
- Verein der Brauereien Hofs und Umgebung
- Brauer-Innung Ingolstadt
- Kreisverein oberbayerischer Landbrauereien
- Brauereivereinigung Kronach, Ludwigstadt und Umgebung
- Brauereivereinigung Kulmbach
- Verein Landshuter Brauereien
- Mittelbayerische Brauereivereinigung
- Verein Münchener Brauereien
- Verein der niederbayerischen und oberpfälzischen Brauereien
- Verein von Brauereien in Nürnberg, Fürth und Umgebung GmbH
- Verein der Brauereien des bayerischen Oberlands
- Pfälzischer Brauereiverband
- Verein der Brauereien von Schwabach und Umgebung
- Verein der Brauereinen von Schweinfurt und Umgebung
- Verein der Brauereien des Sechsämterlandes und der Nordoberpfalz
- Brauereivereinigung Weißenburg und Umgebung
- Verband bayerischer Weizenbierbrauer
- Verband der Brauereien von Würzburg und Umgebung
Aufgabe des Bayerischen Brauerbundes war es, diese regionalen Interessen zu koordinieren (dazu dienten u.a. die bayerischen Brauertage) und so eine geschlossene Vertretung der bayerischen Brauwirtschaft nach außen zu bewerkstelligen. Als Standesvertretung und Interessenverband pflegte der Brauerbund Kontakte zu Ministerien, Parlamenten sowie zu anderen Institutionen und Verbänden. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit forderte besonders die einflussreiche Abstinenzbewegung, von der sich die Brauereien in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sahen, Gegenmaßnahmen heraus. Bei steuer- und wirtschaftspolitischen Veränderungen, bei Entwicklungen in den Bereichen Verkehr und Handel sowie im Arbeits- und Sozialrecht versuchte der Brauerbund für seine Mitglieder günstige Ergebnisse zu erzielen. Eine Beraterfunktion für seine Mitglieder übte der Brauerbund aus bei neuen Gesetzen, neuen Betriebstechniken, bei der Einschätzung der Marktlage oder bei der Rohstoffbeschaffung. Als weitere Aufgaben sind Wettbewerbsregelungen der Brauereien untereinander (Kundenschutzverträge) zu nennen, Schlichtertätigkeit bei Streitfällen oder Rechtsvertretung nach außen v.a.zum Schutz der Herkunftsbezeichnung der bayerischen Biere (auch Warenzeichenschutz). Schließlich ist noch die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Brauwesens hervorzuheben.
Im Dritten Reich versucht der Bayerische Brauerbund zunächst, seine traditionelle Verbandspolitik weiterzuführen. Die Satzung vom 10.5.1933 brachte zwar eine Umbildung des Präsidiums mit sich, die Prinzipien eines freien Verbandes wurden aber beibehalten: Organisationsfreiheit, Beitrittsfreiheit und freie Wahl der Verbandsführung. Der § 2 der Satzung lautete weiterhin: "Zweck des Bayerischen Brauerbundes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen des bayerischen Braugewerbes." Im Zuge der Eingliederung der Industrieverbände in das entstehende NS-Herrschaftssystem entstand die "Reichsgruppe Industrie" mit fachlich ausgerichteten Wirtschaftsgruppen. Der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 31.8.1934 sah die Organisation einer Wirtschaftsgruppe Brauerei vor, in die der Deutsche Brauerbund, bis dahin Dachorganisation der Brauereiverbände der Länder, in der Mitgliederversammlung vom 1.2.1935 geschlossen übertrat. In der am gleichen Tag erlassenen (!) Satzung heißt es u.a.: "Die Wirtschaftsgruppe Brauerei hat ihre Mitglieder in allen Angelegenheiten der Brauwirtschaft im Sinne des nationalsozialistischen Staates zu beraten und zu betreuen."
Zur regionalen Gliederung der "Reichsgruppe Industrie" fungierten die Bezirksgruppen. Für das Gebiet Bayern wurde eine Bezirksgruppe Bayern gebildet, die identisch war mit dem Gebiet des Bayerischen Brauerbundes. Der Bayerische Brauerbund musste in den folgenden Jahren praktisch alle Funktionen an die Bezirksgruppe abtreten. Organisatorische (gleiche Adresse der Geschäftsstelle von Brauerbund und Bezirksgruppe) und personelle Kontinuitäten verschleierten aber den Funktionswechsel. Der Verein wurde aber de iure nie aufgelöst; noch 1937 gab er sich eine neue Satzung, die aber in § 2 die faktische Bedeutungslosigkeit des Vereins unterstreicht: "Zweck des Bayerischen Brauerbundes ist es, für die Aufrechterhaltung des Reinheitsgebots in seiner strengsten Form unter den bayerischen Brauereien Sorge zu tragen." Die eigentliche Interessenvertretung der Brauwirtschaft lag nur noch bei der Wirtschaftsgruppe Brauerei (seit 1939: und Mälzerei) und deren Bezirksgruppen, die auf den neuen Prinzipien Ausschließlichkeit, Zwangsmitgliedschaft und Führerprinzip aufgebaut waren. Die Vertretung der industriellen Interessen wendete sich bei der wuchernden Vielfalt der Institutionen im polykratischen NS-Regime auch gegen konkurrierende NS-Organisationen, insbesondere die Deutsche Arbeitsfront und den Reichsnährstand, dem die landwirtschaftlich orientierte "Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft" angegliedert war. Die Wirtschaftsgruppe Brauerei war aber nicht nur ein Instrument der Selbstverwaltung der Brauwirtschaft, sondern daneben auch ein verlängerter Arm des Staates, dem wichtige Lenkungsfunktionen zugewiesen waren.
Im Frühjahr 1946 beauftragte der bayerische Wirtschaftsminister Dr. Ludwig Erhard den kommissarischen Leiter des Bayerischen Brauerbundes Dr. Karl Arthur Lange mit der Neubildung der Organisation des bayerischen Braugewerbes. Der Bayerische Brauerbund erstand in der Delegiertenversammlung vom 15.5.1946 in seiner früheren Form als Standesvertretung (auf freiwilliger Mitgliederbasis) und als Beratungs- und Betreuungsorgan der bayerischen Klein-, Mittel- und Großbrauereien. Als regionale Untergliederungen wurden neu errichtet die Bezirksstellen München (praktisch identisch mit dem weiter bestehenden Verein Münchener Brauereien), Oberbayern, Schwaben, Niederbayern, Oberpfalz, Nürnberg/Fürth, Mittelfranken, Unterfranken, Oberfranken und Kulmbach. Der Bayerische Brauerbund ist heute (Stand 1987) die Berufsvertretung von rund der Hälfte der insgesamt 780 Brauereien in Bayern (mit etwa 85% des Bierausstosses).
2. Überlieferung, archivische Bearbeitung und inhaltliche Bewertung des Bestandes
Das Bayerische Hauptstaatsarchiv übernahm im Frühjahr 1979 aufgrund eines Schenkungsvertrages die Altaktenregistratur des Bayerischen Brauerbundes. Mit der Ordnung, Verzeichnung und Aufbewahrung des neuen Bestandes wurde die erst 1978 gebildete Abteilung V betraut. Damit erweiterte sich die Kompetenz dieser Abteilung "Nachlässe und Sammlungen" beim sogenannten zuständigkeitsfreien Archivgut (d.h. archivisches Sammlungsgut, das nicht zwangsläufig kraft Herkommens oder gesetzlicher Vorschrift einem Archiv zuwächst) um den Teilbereich "Verbandsschriftgut".
Die Akten des neuen Bestandes "Bayerischer Brauerbund" umfassen die Zeit von der Gründung 1879/80 bis zum Neuaufbau nach 1945. Bei einigen Akten endet die Laufzeit erst in den fünfziger Jahren, ein Akt reicht bis 1969. Bei der Ordnung und Verzeichnung, die sich mangels Abgabeverzeichnis bzw. Vorordnung durch die Registratur über mehrere Jahre hinzog, wurden Akten des Vereins Münchener Brauereien im Umfang von 2,5 m ausgesondert. Dieser Unterverband besaß zusammen mit dem Bayerischen Brauerbund dieselben Büroräume und dieselbe Registratur im Brauerhaus München (Briennerstraße, dann Arcisstraße, heute Oskar-von-Miller-Ring), wodurch die Vermischung der Bestände zu erklären ist. Da die Akten des Vereins Münchener Brauereien im Stadtarchiv München archiviert werden, wurden diese irrtümlich übernommenen Unterlagen am 14.12.1988 dorthin abgegeben. Die Akten der Wirtschaftsgruppe Brauerei für die Zeit von 1937 bis 1945 wurden nicht als eigene "Provenienz" formiert, da die Bezirksgruppe Bayern bei der fast nahtlosen Übernahme der Geschäftsstelle des Brauerbundes auch dessen Aufgaben und Funktionen wahrnahm. Ebenfalls in den Bestand "Bayerischer Brauerbund" integriert wurden die sogenannten Handakten von Dr. Ernst Röhm, des Leiters der Wirtschaftsgruppe Brauerei (Sitz Berlin) und zugleich Leiter der Bezirksgruppe Bayern (seit 1949 war Röhm wieder Vorsitzender des Bayerischen Brauerbundes).
Der Bestand insgesamt dokumentiert nicht nur die wechselvolle Geschichte des Vereins (z.B. "Gleichschaltung" im Zuge der NS-Wirtschaftspolitik), ihre Organisation und Geschäftsführung, sondern gewährt auch Einblicke in alle Aufgabengebiete (vgl. einleitendes Kapitel) und Problemstellungen der bayerischen und deutschen Brauwirtschaft (z.B. Anpassung dieses Industriezweiges an die Erfordernisse der Kriegswirtschaft in beiden Weltkriegen), und stellt damit eine - insbesondere für Bayern - wichtige Quelle der Wirtschafts- und Sozialgeschichte dar.
Dr. Stephan
Archivrat z.A.
16.12.1988
1283
Bestand
Akten
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:04 MESZ