Johann Wilhelm Herzog zu Sachsen [-Eisenach] erlässt für Hans Wilhelm v. Troyff, Hofmeister und Bevollmächtigten der verwitw. Herzogin Johannetta, Mutter des Ausstellers, Bestimmungen inbetreff der Lehnsnachsuchung wegen Sayn, der Auszahlung von 8000 Thlr. jährlich, der event. Vormundschaft über die Kinder des Ausstellers, Vermehrung der Wittumsgelder für die verw. Herzogin.