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Klage des Johan Evang. Beyerle ./. Theyssing junior wegen eines mit einem halben Dienst belasteten Hauses
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Enthält: Klage des Kramers Johan Evang. Beyerle gegen Bäcker Theyssing junior, 1786. Kläger hat das auf dem sog. Gronenhof unter Nr. 632 gelegene Haus vom Beklagten frei von allen Lasten gekauft; tatsächlich ruht darauf ein halber Dienst. Beklagter hat wiederum von den Erben des verstorbenen Knopfmachers Anton Ramers gekauft und will diese in Anspruch nehmen. Vormünder der Erben sind a) der Kunstdrechsler Josef Ramers, b) der Knopfmacher Johan Theodor Schulz, welcher die Witwe des Anton Ramers geheiratet hat.