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Papst Innocenz XI. genehmigt auf Bitten des Kanonikers Johann Arnold v. d. Linden beim Marienstift zu Aachen, daß derselbe einen lebenslänglichen Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge in der Person des Hermann Theodor von Eynatten annehme und providiert Letztern zugleich im Voraus mit dem betreffenden Kanonikat, nachdem derselbe dem im Rechtsweg erhobenen Anspruch auf ein anderes, vom Kapitel zu konferierendes und durch den Tod des Hubert Thomas von Fraport erledigtes Kanonikat zu Gunsten des Johann Arnold v. d. Linden entsagt, welcher seinerseits dem von Eynatten zur Entschädigung für seine Prozeßkosten die Summe von 150 Dukaten zu entrichten hat. Datum Rome apud s. Mariam maiorem, anno incarnationis dominice Millesimo sexcentesimo octuagesimo quinto, sextodecimo Kal. Octobris, pontificatus nostri anno nono.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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