Peter von und zu Helmstatt, markgräflich badischer Forstmeister zu Durmersheim (Dormersheim), bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld seinen vierten Teil am Dorf Kälbertshausen auf dem Kraichgau samt aller hohen und niederen Obrigkeit, Vogtrechten, Leuten, Zinsen, Steuern, Schatzungen, Fällen, Haupt- und Herdrechten, Freveln und Bußen, Besserungen, Kelterrechten, Korn-, Dinkel- und Hafergülten, Fastnachthühnern und Erntehahnen sowie dem Waidwerk, der hohen und niederen Jagd auf Rot- und Schwarzwildbret, Rehe, Füchse, Hasen, Feldhühner und Vögel, in summa allen Nutzungen, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, wie diese bislang seinen Voreltern und ihm gehört hatten, allein mit Ausnahme von vier Tagen Frondienst, die jeder Untertan und Gemeinsmann daselbst dem Aussteller jährlich zu leisten hat, um 820 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme. Die Wiederlösung zum selben Preis bleibt mit vierteljähriger Kündigung vorbehalten; erfolgt sie innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht, sind dem Käufer um 240 Gulden auch die vorbehaltenen Frondienste zu verkaufen. Die Wiederlösung des Ganzen mit 1060 Gulden bleibt unbefristet vorbehalten. Sollte zuvor ein neuer "grundtbau" der Kelter in Kälbertshausen erforderlich werden, sind die dadurch entstandenen Kosten mit der Wiederlösungssumme zu verrechnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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