Reinhard von Gemmingen bekundet, dass er von Magister Thomas Bürck, Pfarrer zu Gauangelloch, 400 Gulden (den Gulden zu 16 Batzen) an "munchsköpffen, gueter pfältzischer landtswerung, gebreuchlich zuverzinßen", aufgenommen hat. Falls er das Kapital ein Jahr lang genießt, will er den Zins zu Fabiani und Sebastiani [= 20. Januar] nach Gauangelloch, Stuttgart oder einen anderen Ort entsprechender Entfernung, wie der Gläubiger ihn benennen wird, aus seinen Hofgütern zu Bechtheim (Bechthaim auff dem Gaw), aus denen Nikolaus Flaischer ihm jährlich 15 Malter Korn nach Oppenheim liefert, und zu Alzey (Altzheim), aus denen Ruffus Conradus ihm eine jährliche Gült von 9 Maltern Korn entrichtet, liefern; diese Güter sind freies Eigentum. Da der Pfarrer wegen seiner "schweren rechtfertigung", für die er dieses Kapital verwenden will, nicht weiß, wann er das Geld benötigt, hat er sich mit Einwilligung des A. vorbehalten, dass dieser ihm binnen Monatsfrist etwa 100 Gulden zurückzahlt, sobald er dieses Geld benötigt. Hans Philipp von Bettendorf zu Gauangelloch, Schwager des Ausstellers, stellt sich auf dessen Bitte als Bürge zur Verfügung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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