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Vergleich der Eheleute Tryn und Luck van Hulß mit den Eheleuten Derick und Grietgen op den Kerckdyck wegen einiger Ländereien zu Wachtendonk; geschlossen vor Gerichtsschöffen von Wachtendonk am 16. März 1664. Dieselben Vertragspartner lassen am 17. September 1665 beurkunden, daß die erstgenannten Eheleute die nach dem Vergleich fälligen 200 Gulden erhalten haben; ausgefertigt durch dieselben Gerichtsschöffen (Regesten, H.; mit Beschreibung der Original-Urkunden)

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Kreisarchiv Viersen
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