Staatsministerium Köthen (Bestand)
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Z 105 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.01. Oberbehörden >> 03.04.01.01. Oberbehörden der Teilherzogtümer (1848 - 1863)
1767, 1815 - 1856
Findhilfsmittel: Findbuch 2000 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Das Staatsministerium Köthen war auch nach dem Aussterben der Linie Anhalt-Köthen zunächst alleine für die Angelegenheiten von Anhalt-Köthen zuständig, während übergreifende Angelegenheiten vom Gesamtstaatsministerium Dessau wahrgenommen wurden. Im Zuge der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden Herzogtümer wurden am 25. Mai 1853 aus den drei Staatsministerien Gesamtstaatsministerium, Staatsministerium Dessau und Staatsministerium Köthen das Staatsministerium Dessau gebildet.
Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht.
Bestandsinformationen: Die Akten des Staatsministeriums Köthen wurden bereits im 19. Jahrhundert übernommen und zunächst in den Pertinenzbestand Abteilung Köthen eingegliedert, aus dem sie nach 1980 wieder herausgelöst und verzeichnet wurden.
Enthaltene Karten: 4
Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Das Staatsministerium Köthen war auch nach dem Aussterben der Linie Anhalt-Köthen zunächst alleine für die Angelegenheiten von Anhalt-Köthen zuständig, während übergreifende Angelegenheiten vom Gesamtstaatsministerium Dessau wahrgenommen wurden. Im Zuge der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden Herzogtümer wurden am 25. Mai 1853 aus den drei Staatsministerien Gesamtstaatsministerium, Staatsministerium Dessau und Staatsministerium Köthen das Staatsministerium Dessau gebildet.
Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht.
Bestandsinformationen: Die Akten des Staatsministeriums Köthen wurden bereits im 19. Jahrhundert übernommen und zunächst in den Pertinenzbestand Abteilung Köthen eingegliedert, aus dem sie nach 1980 wieder herausgelöst und verzeichnet wurden.
Enthaltene Karten: 4
Laufmeter: 2.1
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Archival tectonics)
- 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 (Archival tectonics)
- 03.04.01. Oberbehörden (Archival tectonics)
- 03.04.01.01. Oberbehörden der Teilherzogtümer (1848 - 1863) (Archival tectonics)
- Staatsministerium Köthen (Archival holding)