Georg Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herr der Grafschaft Rothenfels und zu [Ober-]Staufen, Rat Erzherzog Ferdinands II. von Österreich, sowie Johanna Truchsessin und Freifrau von Waldburg geb. Gräfin von Zimmern, Witwe, beurkunden als Vormünder und Gewalthaber der nachgelassenen Söhne Jakobs Truchsessen von Waldburg, Herrn zu Wolfegg, Zeil etc., dass sie Waldburga Haßlander zu Bergatreute, eheliche Tochter des Sebastian Haßlander und der Barbara Gürtler, die bisher ihren Mündeln leibeigen und der Herrschaft Wolfegg "zugehörig vnd verwandt gewesen" ist, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer möglichen Nachfolger, der genannten Pflegesöhne und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller Waldburga von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Nachkommen und Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und den Mündeln steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des mit deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Falls Waldburga über kurz oder lang wieder in die Herrschaften und Gebiete gedachter Pflegesöhne oder ihrer Erben zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut deren Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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