Lorenz [von Bibra], Bischof von Würzburg, entscheidet zwischen seinem Rat Dr. iur. Eukarius Steinmitz und der Stadt Heidingsfeld wegen eines Seeleins vor dem Klaustor, dass Steinmitz dieses von der Stadt Heidingsfeld gegen 1/2 Gulden zu Zinslehen tragen und er dafür Zu- und Abfluss aus dem Stadtgraben haben soll.

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Stadtarchiv Würzburg
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