1515 April 3 – Bischof Erich gestattet dem Canonicus senior der Domkirche und Propst zu Quakenbrück Otto Voss, über die Stiftslehngüter, nämlich Koken Erbe und das Molenhuys und Werners Kotten in der Bauerschaft Felsen (Velsteyn) Kirchspiels Osterkappeln testamentarisch frei zu verfügen unter Wahrung der Rechte des Stifts. – Original Pergament, mit Unterschrift des Bischofs. Siegel vom Pergamentstreifen abgerissen.

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Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv