Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Elekten Friedrich [von Zollern] Dietwin bekennt, dass vor ihm der Priester und Kaplan im Benediktinerkloster Einsiedeln ("monasterii Loci Heremitarum") [Kanton Schwyz/Schweiz] Ulrich Starck darüber Klage geführt hat, dass er von einigen Personen beschuldigt wird, an Lepra erkrankt zu sein. Dabei war er schon von dem Generalvikar des vorigen Konstanzer Bischofs Otto [von Hachberg] nach eingehender ärztlicher Untersuchung von diesem Vorwurf freigesprochen worden [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1407 vom 7. September 1429]. Er bittet den Generalvikar um Hilfe in dieser Angelegenheit. Der Generalvikar hat den Priester daraufhin von den geschworenen Ärzten des Bischofs und seiner Kurie Andreas Richlin, Ulrich Vend und Johann Fulhin untersuchen lassen. Laut deren Gutachten vom 6. Juli 1436, das hier im Wortlaut inseriert ist, besteht bei dem Priester keinerlei Ansteckung mit Lepra. Daher erklärt der Generalvikar Ulrich Starck nun für rein, legt denjenigen, die ihn beschuldigt haben, Stillschweigen auf und verbietet ihnen, weiterhin solche Gerüchte über den Priester zu verbreiten.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...