Der römische Kaiser Karl [V.] bekundet: Sein Bruder Ferdinand, römischer König, hat als regierender Landesfürst des Hauses Österreich nach dem Tod des Grafen Christoph zu Werdenberg und zum Heiligenberg, dem letzten dieses Namens und Stammes, kraft eines Kontrakts zwischen den Urahnherrn des Ausstellers, Kaiser Friedrich [III.], und der Vorfahren der Grafen von Werdenberg, wonach beim Aussterben der Grafen von Werdenberg im Mannesstamm die Grafschaften Veringen und Sigmaringen dem Haus Österreich heimfallen sollen, die Grafschaft Sigmaringen dem Grafen Karl zu Zollern, Erbkämmerer des heiligen Reiches, auch als Lehnsträger seiner Brüder Eitel Friedrich und Felix Friedrich Grafen zu Zollern, als Lehen verliehen. Graf Friedrich zu Fürstenberg, zum Heiligenberg und Werdenberg, Rat des Ausstellers, hat sich wegen seiner Hausfrau Anna, Tochter des verstorbenen Grafen Christoph von Werdenberg, über diese Belehnung beschwert und auf eine Begnadigung berufen, die vor dem Kontrakt Kaiser Friedrichs [III.] lag, daß die Grafschaft Sigmaringen als Eigentum des heiligen römischen Reiches, von dem sie der Vater seiner Hausfrau und dessen Vorfahren als Lehen empfangen hätten, seiner Hausfrau erblich zustehe. König Ferdinand hat zur Beilegung dieser und anderer Streitigkeiten zwischen den beiden Grafen Kommissare verordnet, die mit etlichen von den Parteien erbetenen Zusätzen und Mithändlern den Streit gütlich beigelegt haben. Graf Friedrich von Fürstenberg verzichtet im Namen seiner Hausfrau auf seine Forderungen auf die Grafschaft Sigmaringen; die Grafen von Zollern sollen bei der Belehnung bleben. Auf Bitten Ferdinands ratifiziert der Aussteller diesen am 5. Februar 1540 zu Pfullendorf aufgerichteten Vertrag

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...