Suchergebnisse
  • 14 von 319

Weseler Schöffenbrief: Die Eheleute Evert van Schoell und Liesbeth verzichten auf das Wiederkaufsrecht an dem vorgen. Kamp (vgl. Nr. 218) zu Gunsten des Konvents Marienkamp, mit dessen Geld sie dasselbe gekauft haben. Des sonnendaiges Cantate.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...