Verordnung: Die Grafen v. Erbach-Fürstenau und die Fürsten v. Löwenstein haben sich nach dem lang anhaltenden Streit dahingehend geeinigt, dass die Kriegssteuer gemäß dem Rezess der Fränkischen Friedenskommission vom 13./23. Oktober 1649 zu gleichen Teilen beiden Seiten zustehen soll. Die Untertanen haben deshalb umgehend mit der Erhebung der Extra-Schatzungsbeiträge zu rechnen (Ausfertigung zwölf Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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