Michel Wernner aus Oberwälden [Kr. Göppingen], wegen Forst- und Holzfreveln in herzoglichen Wäldern zu Schorndorf gef. und nach der Forstordnung einer Geldstrafe von 10 fl verfallen, jedoch auf die Fürbitte seiner Freunde, auch in Ansehung seiner 6 kleinen, unversorgten Kinder der Strafe überhoben und freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, künftig dergleichen Forstvergehen zu unterlassen und sich verdächtig zu halten, auch seine Gefängniskosten selbst zu bezahlen. Sollte er diese Verschreibung brechen oder einen selbst begangenen Frevel oder die Frevel anderer verschwiegen haben, so soll er der Herrschaft mit einer Geldstrafe von 100 fl verfallen sein. Michel Wernner hatte gegen 20 Stämme Eichenholz gefällt und den Boden hierzu teilweise ausgereutet. Er hatte außerdem in den letzten Jahren einige Eichhörnchen mit einem Eibenbogen, sowie Vögel geschossen, darunter auch auf einen "Antvogel" (Wildente) gezielt, ohne sie zu treffen, endlich auch sonst Vögel ausgenommen. Bürgen (100 fl): Jakob Wernner, Lienhard Werner beide aus Oberwälden, Theus Wernner aus Börtlingen [Kr. Göppingen], Bartlin Spingler aus Faurndau [Kr. Göppingen], Vater, Bruder und Freunde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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