Vor dem weltlichen Richter Johann von Nesen beschwört Endres, Stiftsherr von St. Moritz, "off den nehsten mantdag nach deme sundag Judica in der fasten" 1395, dass sein Stift seit über 30 Jahren 27 Schillinge Heller Ewiggült, fällig an Martini, aus einem Flecken, "das vortzyden ein hus und ein scharre was, die nu verbrant sind", und die Jeckiln Wolgeraden besessen, erhalten hat. Am gleichen Tag mit Eid besagt vor Kuno von Stertzelnheim, Kämmerer, Schultheiß Wasmud und den weltlichen Richtern Konrad und Peter zum Ungefugen.
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Vor dem weltlichen Richter Johann von Nesen beschwört Endres, Stiftsherr von St. Moritz, "off den nehsten mantdag nach deme sundag Judica in der fasten" 1395, dass sein Stift seit über 30 Jahren 27 Schillinge Heller Ewiggült, fällig an Martini, aus einem Flecken, "das vortzyden ein hus und ein scharre was, die nu verbrant sind", und die Jeckiln Wolgeraden besessen, erhalten hat. Am gleichen Tag mit Eid besagt vor Kuno von Stertzelnheim, Kämmerer, Schultheiß Wasmud und den weltlichen Richtern Konrad und Peter zum Ungefugen.
U / 1395 März 29
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
29.03.1395
St. Moritz Mainz
Ausfertigung. Perg., Schrift zum kleinen Teil zerstört. S. 1 zerstört; S. 2-4 fehlen. Presseln aus Urkunde ca. 1386-91; genannt sind die Richter Wasmud, Johan von Nesen und Johan Wonnecke, ferner Diele und Hensichin Schaden.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:29 MESZ