Erasmus von Rosenberg, Ritter, erkennt den Entscheid der Pfalzgrafen Ludwig, Ruprecht und Friedrich an, den diese wegen seines Streits mit Philipp Stumpf von Schweinsberg (Swynßberg) aufgrund etlicher Beschädigungen, die Philipp ihm zugefügt hatte, getroffen haben. Philipp soll ihm für den Schaden 200 Gulden auf St. Lucia [=13.12.] ausrichten, wie es der Vertrag über die gütliche Entscheidung enthält. Zum Empfang und zur Quittierung dieser Summe gibt Erasmus seinem Sohn Leonhard von Rosenberg die Vollmacht (gewalt).
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Erasmus von Rosenberg, Ritter, erkennt den Entscheid der Pfalzgrafen Ludwig, Ruprecht und Friedrich an, den diese wegen seines Streits mit Philipp Stumpf von Schweinsberg (Swynßberg) aufgrund etlicher Beschädigungen, die Philipp ihm zugefügt hatte, getroffen haben. Philipp soll ihm für den Schaden 200 Gulden auf St. Lucia [=13.12.] ausrichten, wie es der Vertrag über die gütliche Entscheidung enthält. Zum Empfang und zur Quittierung dieser Summe gibt Erasmus seinem Sohn Leonhard von Rosenberg die Vollmacht (gewalt).
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 26
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1500 Dezember 6 (uff sant Niclaen tag)
fol. 16v-17r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Erasmus von Rosenberg (aufgedrücktes Siegel)
Siegler: Erasmus von Rosenberg (aufgedrücktes Siegel)
Trotz dieser Vollmacht stellte eine Woche später Erasmus von Rosenberg die Quittung aus, siehe GLAK 67/812, fol. 17r-17v (Nr. 27).
Rosenberg, Erasmus von; Ritter, erw. 1500
Rosenberg, Leonhard von; Sohn des Erasmus, erw. 1500, 1505
Stumpf von Schweinberg zu Domeneck, Philipp; erw. 1484, 1500
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:12 MESZ
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