Erasmus von Rosenberg, Ritter, erkennt den Entscheid der Pfalzgrafen Ludwig, Ruprecht und Friedrich an, den diese wegen seines Streits mit Philipp Stumpf von Schweinsberg (Swynßberg) aufgrund etlicher Beschädigungen, die Philipp ihm zugefügt hatte, getroffen haben. Philipp soll ihm für den Schaden 200 Gulden auf St. Lucia [=13.12.] ausrichten, wie es der Vertrag über die gütliche Entscheidung enthält. Zum Empfang und zur Quittierung dieser Summe gibt Erasmus seinem Sohn Leonhard von Rosenberg die Vollmacht (gewalt).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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