Kaiser Friedrich III. bestellt den Reichserbmarschall Heinrich von Pappenheim [Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] zum Richter in der Appellationssache des Ulmer Bürgermeisters Johann Ehinger genannt Rümelin gegen Barbara, Ehefrau des Diepolt von Hasberg [Gde. Kirchheim/Lkr. Unterallgäu]. Johann Ehinger hatte in seinem Namen und namens des Rates der Stadt Ulm gegen ein unter dem Vorsitz des Johann vom Stein zu Klingenstein [Ruine bei Klingenstein Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] in dem Streit ergangenes Urteil Berufung an den Kaiser eingelegt. Dieser bevollmächtigt nun Heinrich von Pappenheim, die Parteien vorzuladen, ihre Aussagen anzuhören, die von ihnen beigebrachten Zeugen zu verhören, ihre vorgelegten Beweismittel zu untersuchen und die Sache dann namens des Kaisers zu entscheiden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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