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Bischof Berthold von Straßburg gestattet mit Zustimmung des Straßburger Domkapitels der Stadt Ettenheim, den Walter von Ringsheim gehörigen Teil und dessen Rechte zu Ringsheim anzukaufen, so daß das Dorf dann der Stadt helfen soll ihre Steuer zu bezahlen, ohne daß letztere erhöht wird, doch mit Vorbehalt einer Roggen- und Weingülte, die der Bischof bereits früher auf der Gemeinde Ringsheim hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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