Markgraf Ernst Friedrich von Baden und Hochberg gibt Konrad von Leuzenbronn die Hälfte des Zehnten von Spielbach und ein Drittel des Zehnten zu Windisch-Bockenfeld (Winschenbockenfeld), nachdem die andere Hälfte an die von Seckendorff verkauft wurde, zur Hälfte zu einem Mannlehen (vgl. StAWt-G Rep. 101 Nr. 57/70).