Äbtissin Agnes, Priorin Catharina, Kellnerin Elisabeth und der Konvent zu Berinchusen überlassen ihrem jetzigen Meier Hermen Mathies und seiner Ehefrau Maria auf Lebenszeit das Haus als Wohnung, das er auf eigene Kosten errichtet hat an Stelle des dem Meierhof des Klosters zugehörigen, zu Berynchusen gegenüber dem Kloster und dem Friedhof gelegenen, früher seinem + Vater, dem ehemaligen Klostermeier Hans Mathies, bewohnten und von Hermen wegen Baufälligkeit abgerissenen Hauses. Nach ihrer beider Tod soll das Haus an das Kloster zurückfallen, die Erben Hermanns sollen vom Kloster mit 29 Gulden oder Talern entschädigt und ihnen ein anderer Hausplatz binnen Berynchusen zum Bau von Hof und Scheune zugewiesen werden. Sollte das Kloster zerstört werden oder in andere Hände gelangen, dürfen Herman und seine Erben das Haus als Eigentum behalten. sundages na der hilligen drevoldicheit daghe

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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