Katzenhanns von Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim gef., weil er das Fürstentum verlassen und sich etwa acht Jahre lang im Ausland aufgehalten hatte, am Tage seiner Rückkehr ins Gefängnis gelegt, jedoch anschließend wieder frei gelassen und als Untertan angenommen, leistet noch einmal den Eid der Erbhuldigung, verpflichtet sich ferner, künftig alle Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, seine verordneten Pfleger in der Verwaltung seines Vermögens nicht zu behindern, dasselbe nicht anzutasten, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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