König Wenzel befiehlt dem Hans Heckel, Richter von Amberg, in seinem Namen dem Abt Friedrich von St. Emmeram, unser und des reichs furste und lieber andechtiger, wegen dessen Krankheit die Regalien seiner Abtei und Fürstentums zu verleihen und vorher die gewähnliche Huldigung und Gelübde von ihm entgegen zu nehmen. S=A