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Schultheiß, Schöffen und Gemeinde zu Mosbach und Biebrich bekunden, daß sie der Äbtissin, Fyhe von Hunolstein, und dem Konvent des Klosters Klarenthal für 200 Gulden eine jährlich an Michaelis (Sept. 29) oder an Martini (Nov. 11) zu zahlende Gült von 10 rheinischen Gulden unter Einräumung des Wiederkaufsrechtes verkauft haben. Für den Fall säumiger Gültzahlung verpflichtet sich die Gemeinde zum Einlager in einer offenen Herberge zu Walluf, Schierstein oder Kastel.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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