Hermann, Bischof von Konstanz, entscheidet in einer Auseinandersetzung zwischen dem Abt des Augustinerchorherrnstifts in Kreuzlingen, Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental und dem Pfarrer Johannes Hager von Brochenzell über das Recht, den Novalzehnten in dem Wald Swaderloch zu erheben, der zwischen den Pfarreien Ettenkirch (Ettenkilch) und Hirschlatt (Hirßschlacht) liegt, von denen erstere dem Kloster Löwental, letztere dem Kloster Kreuzlingen inkorporiert ist. Nachdem der Streit bereits einmal im Auftrag seines Vorgängers Bischof Burckard dahingehend entschieden wurde, daß die Parteien zu schweigen hätten, wogegen Johannes Hager über den Propst von Zürich an den apostolischen Stuhl appelliert hatte, ohne daß dieser die Sache weiter verfolgt hatte, erschienen die Parteien wieder vor dem Ausst., der entschied, daß die Parteien jeweils ein Drittel des Zehnten in dem genannten Wald haben sollten.
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Hermann, Bischof von Konstanz, entscheidet in einer Auseinandersetzung zwischen dem Abt des Augustinerchorherrnstifts in Kreuzlingen, Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental und dem Pfarrer Johannes Hager von Brochenzell über das Recht, den Novalzehnten in dem Wald Swaderloch zu erheben, der zwischen den Pfarreien Ettenkirch (Ettenkilch) und Hirschlatt (Hirßschlacht) liegt, von denen erstere dem Kloster Löwental, letztere dem Kloster Kreuzlingen inkorporiert ist. Nachdem der Streit bereits einmal im Auftrag seines Vorgängers Bischof Burckard dahingehend entschieden wurde, daß die Parteien zu schweigen hätten, wogegen Johannes Hager über den Propst von Zürich an den apostolischen Stuhl appelliert hatte, ohne daß dieser die Sache weiter verfolgt hatte, erschienen die Parteien wieder vor dem Ausst., der entschied, daß die Parteien jeweils ein Drittel des Zehnten in dem genannten Wald haben sollten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 471 U 93
lad N: 42
B 471 U 60
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 471 Löwental, Dominikanerinnenkloster
Löwental, Dominikanerinnenkloster >> Urkunden
1467 Februar 25
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Konstanz
Siegler: Sr.: Ausst.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. in Leinensäckchen
Siegler: Sr.: Ausst.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. in Leinensäckchen
Burckard, s. Konstanz
Hager, Johannes; Pfarrer
Hermann, s. Konstanz
Konstanz, Burkhard II. von Randegg; Bischof, -1466
Brochenzell : Meckenbeuren FN; Pfarrer
Ettenkirch : Friedrichshafen FN; Pfarrei
Hirschlatt : Ettenkirch, Friedrichshafen FN; Pfarrei
Konstanz KN
Konstanz KN; Bischof
Kreuzlingen, Kt. Thurgau [CH]; Augustinerchorherrenstift
Zürich [CH]; Propst
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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