Hermann, Bischof von Konstanz, entscheidet in einer Auseinandersetzung zwischen dem Abt des Augustinerchorherrnstifts in Kreuzlingen, Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental und dem Pfarrer Johannes Hager von Brochenzell über das Recht, den Novalzehnten in dem Wald Swaderloch zu erheben, der zwischen den Pfarreien Ettenkirch (Ettenkilch) und Hirschlatt (Hirßschlacht) liegt, von denen erstere dem Kloster Löwental, letztere dem Kloster Kreuzlingen inkorporiert ist. Nachdem der Streit bereits einmal im Auftrag seines Vorgängers Bischof Burckard dahingehend entschieden wurde, daß die Parteien zu schweigen hätten, wogegen Johannes Hager über den Propst von Zürich an den apostolischen Stuhl appelliert hatte, ohne daß dieser die Sache weiter verfolgt hatte, erschienen die Parteien wieder vor dem Ausst., der entschied, daß die Parteien jeweils ein Drittel des Zehnten in dem genannten Wald haben sollten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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