[Tübingen] : Ordnungen und fürstliche Befehle, "an haltenden Vogtgerichten zu verlesen" [eingebunden in mittelalterliche Pergamenthandschrift]
Vollständigen Titel anzeigen
A 25/284
A 25 Bände von Stadt und Amt Tübingen
A 25 Bände von Stadt und Amt Tübingen >> Nachträge
1573-1650
Enthält u.a.:
- Bl. 10: Befehl betr. einheimische und fremde arme Leute, 1573; B. 14: Befehl wie das Gotteslästern, Fluchen und "Schweren", das Volltrinken, unzüchtiges Wesen (...) zu strafen, 1580; Bl. 18: Mandat wegen der Rot- und Weißgerber, so denen Wasenmeister die rauen Häute und Felle abkaufen, 1582; Bl. 18: Einsetzung von neuen Eheleuten in das Bürgerrecht, 1588; Bl. 22: betr. allerlei Handwerker und deren Gesellen und Knecht, 1595; Bl. 24: Sterbende und Kriegslauf, auch die schädliche Trunkenheit, 1600; Bl. 25: Der Herrschaft Recht und Gerechtigkeit solle nach Ausweisung der Lagerbücher gehandhabt werden, 1605; Bl. 26: Wirte und Gastgeber, 1606;Bl. 27: Amtsleute sollen an Befehlen festhalten, 1606; Bl. 32: Haltung der Vogt- und Ruggerichte, 1606; Bl. 32: Wiedertäufer, 1607; Bl. 33: Resolutionspunkte über den anno 1608 gehaltenen Landtag, 1608; Bl. 36: Zollsachen, auch wie Wege und Straßen sollen gemacht werden, 1608; Bl.37, die Schulen betr., 1608; Bl. 38: Fremde Handwerker und Bettler, 1608; Bl. 40: Ernstlicher Befehl, von allen Lastern und Untaten abzustehen, 1608; Bl. 43: Dass man die Kinder ins Papsttum [katholische Länder] nicht verdingen noch verheiraten soll, 1609; Bl. 46: Mandat, dass man sich an Leibeigene Personen nicht ehelich versprechen sollte, 1609; Fremde Krämer, 1609; Bl. 51: Alle diejenigen, die sich in fremden Herrschaften niederlassen, sollen bestraft werden, 1610; B. 53-54: den Fruchtkauf betr., 1612; Bl. 59: Das Jagen betr., 1606; Bl. 60: Verkauf von Getreide außer Landes gegen Salz, 1623; Bl. 62: Münzwesen, 1624; Bl. 66: die Verwüstung des Schönbuchs, 1625; Bl. 71 Befehl, die Delinquenten, welche nicht zum Tode verurteilt sind, ad operas publicas zu condemniren, 1627; Bl. 76: Befehl betr. das Vermögen derjenigen, die sich ohne obrigkeitliche Zustimmung in fremde Kriegsdienste begeben, 1629; Bl. 81 Befehl, keinen ausländischen Wein hereinzuführen, 1631; Bl. 82: Befehl, wie die "Hofgerichts citationes fürbaß zu insinuieren", 1632; Bl. 85: Befehl, die aus der Brigade des Obristleutnants von Grün vor Überlingen desertierten Rädelsführer zu ergreifen und anzuklagen, 1634; Bl. 87: Befehl wie der voreheliche Beischlaf und der Ehebruch bestraft werden sollen, 1645; Bl. 89: Befehl, das die lateinischen Schüler in Musik wieder fleißig unterrichtet werden sollen, 1646; Bl.91 u. 92: Resolution, das Tanzen bei Hochzeiten und über die ordinari haltende Tisch und Speisung betreffend, 1647 u. 1648; Bl. 95: Befehl, die Wasserbrenner, Marktschreier, Landfahrer, Theriaks- und Würzelkrämer betreffend, 1649; Bl. 98: Stadt Reutlingen betr., 1649; Bl. 98: Probeweise Aufnahme von Ausländern als Bürger und Beisitzer, 1650; Bl. 99: Ordentliche Wiederbebauung und -bepflanzung von Zelgen, Feldern und Äckern, 1650; Bl. 100: Kaiserliches Patent, alle "attentata, dispentationes und Predigten" gegen den Friedensschluss abzustrafen, Wien 27. Juni 1650
- Bl. 10: Befehl betr. einheimische und fremde arme Leute, 1573; B. 14: Befehl wie das Gotteslästern, Fluchen und "Schweren", das Volltrinken, unzüchtiges Wesen (...) zu strafen, 1580; Bl. 18: Mandat wegen der Rot- und Weißgerber, so denen Wasenmeister die rauen Häute und Felle abkaufen, 1582; Bl. 18: Einsetzung von neuen Eheleuten in das Bürgerrecht, 1588; Bl. 22: betr. allerlei Handwerker und deren Gesellen und Knecht, 1595; Bl. 24: Sterbende und Kriegslauf, auch die schädliche Trunkenheit, 1600; Bl. 25: Der Herrschaft Recht und Gerechtigkeit solle nach Ausweisung der Lagerbücher gehandhabt werden, 1605; Bl. 26: Wirte und Gastgeber, 1606;Bl. 27: Amtsleute sollen an Befehlen festhalten, 1606; Bl. 32: Haltung der Vogt- und Ruggerichte, 1606; Bl. 32: Wiedertäufer, 1607; Bl. 33: Resolutionspunkte über den anno 1608 gehaltenen Landtag, 1608; Bl. 36: Zollsachen, auch wie Wege und Straßen sollen gemacht werden, 1608; Bl.37, die Schulen betr., 1608; Bl. 38: Fremde Handwerker und Bettler, 1608; Bl. 40: Ernstlicher Befehl, von allen Lastern und Untaten abzustehen, 1608; Bl. 43: Dass man die Kinder ins Papsttum [katholische Länder] nicht verdingen noch verheiraten soll, 1609; Bl. 46: Mandat, dass man sich an Leibeigene Personen nicht ehelich versprechen sollte, 1609; Fremde Krämer, 1609; Bl. 51: Alle diejenigen, die sich in fremden Herrschaften niederlassen, sollen bestraft werden, 1610; B. 53-54: den Fruchtkauf betr., 1612; Bl. 59: Das Jagen betr., 1606; Bl. 60: Verkauf von Getreide außer Landes gegen Salz, 1623; Bl. 62: Münzwesen, 1624; Bl. 66: die Verwüstung des Schönbuchs, 1625; Bl. 71 Befehl, die Delinquenten, welche nicht zum Tode verurteilt sind, ad operas publicas zu condemniren, 1627; Bl. 76: Befehl betr. das Vermögen derjenigen, die sich ohne obrigkeitliche Zustimmung in fremde Kriegsdienste begeben, 1629; Bl. 81 Befehl, keinen ausländischen Wein hereinzuführen, 1631; Bl. 82: Befehl, wie die "Hofgerichts citationes fürbaß zu insinuieren", 1632; Bl. 85: Befehl, die aus der Brigade des Obristleutnants von Grün vor Überlingen desertierten Rädelsführer zu ergreifen und anzuklagen, 1634; Bl. 87: Befehl wie der voreheliche Beischlaf und der Ehebruch bestraft werden sollen, 1645; Bl. 89: Befehl, das die lateinischen Schüler in Musik wieder fleißig unterrichtet werden sollen, 1646; Bl.91 u. 92: Resolution, das Tanzen bei Hochzeiten und über die ordinari haltende Tisch und Speisung betreffend, 1647 u. 1648; Bl. 95: Befehl, die Wasserbrenner, Marktschreier, Landfahrer, Theriaks- und Würzelkrämer betreffend, 1649; Bl. 98: Stadt Reutlingen betr., 1649; Bl. 98: Probeweise Aufnahme von Ausländern als Bürger und Beisitzer, 1650; Bl. 99: Ordentliche Wiederbebauung und -bepflanzung von Zelgen, Feldern und Äckern, 1650; Bl. 100: Kaiserliches Patent, alle "attentata, dispentationes und Predigten" gegen den Friedensschluss abzustrafen, Wien 27. Juni 1650
1 Bd., 102 Bl. mit Reg. [Bl. 1-9 fehlen]
Sachakte
Nachtrag 2018 zum Bestand A 25.
Ausländer
Befehlbuch
Befehle, herzogliche
Bürgerrecht
Fremde
Laster, Bekämpfung
Rotgerber
Schönbuch
Vogtgericht
Weißgerber
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ