Johann von Seckendorf [Gde. Cadolzburg/Lkr. Fürth] zu Hiltpoltstein [Lkr. Forchheim], Landrichter des kaiserlichen Landgerichts der Burggrafschaft Nürnberg, bekennt, dass Georg Zwicker von Memmingen als Kläger Simon Erhart als Beklagten vor das Landgericht wegen Mordes an seinem Bruder Johann Zwicker, der Zerstörung seiner Burg und Wegnahme seiner Habe zu einem Kampfgericht geladen hat. Nach Anhörung der Parteien entscheiden die Richter, dass Simon Erhart bis zum nächsten Gerichtstag eine beurkundete Bestätigung von Bürgermeister und Rat der Stadt Kempten beibringen soll, dass er in der Angelegenheit in ihrem Auftrag und als Hauptmann von Truppen der Stadt Kempten gehandelt hat. Diese Urkunde hat er jetzt dem Gericht vorgelegt. Nach erneuter Anhörung der Parteien urteilen die Richter, dass Simon Erhart zwar bei der Sache im Auftrag der Stadt Kempten gehandelt hat, sich aber trotzdem persönlich der Klage nicht entziehen kann. Sie bestimmen, dass sich deswegen auch die Stadt Kempten innerhalb einer festgelegten Frist durch einen Bevollmächtigten dem Gericht stellen soll.