Quittung von Erhard Rineck, Bürger zu Landshut, über 767 Gulden, ein Schilling und vier Pfennige, die Andreas Pauser d.J., Bürger zu Rain, für den halben Hof zu Irnsing zahlte beim Einstehen in das Lösungsrecht, das sich Georg Popp, fürstl. Kanzleischreiber zu Landshut, beim Verkauf des genannten Hofes lt. Kaufbrief vom 16. Juli 1567 vorbehalten hat. S: Erhard Rineck, Bürger zu Landshut

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv