Gerardus Brawe Senior und das übrige Domkapitel zu Osnabrück beurkunden, dass Johannes Stall Domdechant, Hermann Redelke und Johannes Bare, ständige Domvikare zu Osnabrück, als Testamentsvollstrecker und "Handfesten" (mannfideles) des Hugo Bare, des verstorbenen Domherrn u. Scholastikers zu Osnabrück, zu behuf der Gründung einer ständigen Vikarei (ohne Seelsorge) am Altar des hl. Sakraments in der St. Nicolaus-Kapelle in Osnabrück mit Genehmigung des Wolter Bare, Inhabers der genannten Kapelle, je 12 Goldgulden Rente aus den Gütern des Nonnenklosters St. Gertrudenberg bei Osnabrück und des Knappen Nicolaus Bare Osnabrücker Bistums angewiesen haben. Das Besetzungsrecht soll für die ersten 3 Male den Testamentsvollstreckern bzw. dem Geschlecht des Stifters im Hause Barenau (de domo lapidea in castro Bornowe), dann dem Domkapitel zustehen. Der Inhaber der Pfründe hat wöchentlich 2 Seelmessen für den Stifter, für Nicolaus von Bockraden weil. Domthesaurar, Wibbold Broyel und Otto Bare, weil. Domherren in Osnabrück, zu lesen. Die Einkünfte der Vikarei sollen später um 6 Goldgulden vermehrt werden, wofür Hermann Redelke seine Güter zu Pfande setzt. Wolter B. erhält als Inhaber der Kapelle 1/2 osn. Mark Rente für seine Zustimmung. Erster Inhaber der Vikarei wird Otto Blancke Priester an St. Johannis in Osnabrück, der durch Gerlach von Haren gen. Remmerdinck einzuweisen ist. Das Domkapitel stimmt allem obigem zu. Siegel des Domkapitels hängt verletzt an. Orig., Perg. Als Mitglieder des Domkap. werden (außer Gerh. Brawe) genannt: Johannes Bothmer, Gerardus de Leden, Hinricus Ledebur, Johannes de Leden, Borchardus Kobrinck, Johannes de Seggerden, Lambertus de Snetlaghe, Fredericus Schenekinck, Conradus Kobrinck. Datierung: 1492 Febr. 9 (die Jovis 9. mens. Febr.) Osnabr.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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