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Landgraf Heinrich III. von Hessen bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen dem Grafen Otto v. Solms als Vormund der Grafen Johann, Philipp un...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich III. von Hessen bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen dem Grafen Otto v. Solms als Vormund der Grafen Johann, Philipp und Bernhard v. Solms, und Gottfried v. Eppstein-Münzenberg als Ehemann der Rheingräfin Walpurga, Witwe des Grafen Kuno v. Solms dahingehend entschieden habe, dass Walpurga auf die ihr als Wittum verschriebenen Schloss und Stadt Laubach gegen jährliche Gülten von 40 Gulden Frankfurter Währung, 300 Achtel Korn und 400 Achtel Hafer Rödelheimer Maß, jeweils ersetzbar mit 100 Gulden, aus der Kellerei Rödelheim verzichten solle, wofür ihr die Städte Lich und Laubach verpfändet werden. Die Junggrafen sollen bei Nichtzahlung in Höchst, Homburg vor der Höhe, Lich oder Laubach Einlager halten. Die Eheverschreibungen sollen beim Rat zu Marburg aufbewahrt werden
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Walpurga, Graf Otto, Gottfried v. Eppstein, die Städte Lich und Laubach