Hermann Dietrich von Neuenstein, dem an einer von Johann Georg von Neuenstein bei Kloster Allerheiligen aufgenommenen Schuld von 1200 Gulden die Bezahlung des dritten Teils und an einem von demselben dem genannten Kloster hinterlassenen Legat, bestehend in einer Fruchtgült von 10 Vierteln, gleichfalls die Ausrichtung des dritten Teils von drei Viertel 2 Sestern erblich angefallen ist, übergibt dem Kloster Allerheiligen zur völligen Begleichung seiner Ansprüche 187 Gulden bar, in Schuldverschreibungen 100 Gulden, ferner genannte Zinsen zu Oberkirch Zußenhofen und Urloffen.