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Stadt Warendorf Urkunden
1675 August 29
Regest: Bürgermeister und Rat der Stadt Warendorf vereinbaren, nach Einholung der Genehmigung des Fürstbischofs von Münster und mit Zuziehung der Alterleute, Chur und Gilden, mit den Patres der strikten Observanz des Franziskanerordens (strictioris observentiae ordnis sancti Francisci), besonders dem Provinzial (pater provincialis) und dem Guardian des Konvents zu Warendorf, an deren Stelle mit Johann Zumbusche, Schatzmeister daselbst (sacellanus huius loci) und als vom Provinzial hierzu besonders bevollmächtigten apostolischen Syndikus, wegen des Unterrichts (instructio) der Jugend folgendes: Die Gemeinde wird auf ihre Kosten binnen 3 Jahren eine "bequeme" Schule hinter dem Armenhaus Bentheim erbauen und sie "in guetem dach und fach" halten, ferner das Armenhaus ohne Nachteil für die Armen anderswohin verlegen. Die Patres verpflichten sich, in dem ersten (Schul-)Jahr die Grundlagen (infima), im zweiten Jahr die Syntax (syntaxis) sowie die humanistischen Fächer und die Poesie (humanitas seu poetica), im dritten Jahr und fernerhin die Rhetorik (rhetorica) zu lehren. Dafür versprechen Bürgermeister und "consorten", jedem Lehrer (magister) jährlich auf Michaelis 30 Reichstaler zu geben, ferner zu Beginn des Jahrs den Lehrern für ihre Klassen (pro suis classibus) die Bücher mit Kommentaren (cum commentariis) zu verschaffen, wie es bei den Jesuiten (patres societatis Jesu) zu Münster üblich ist, ebenso am Ende des Jahres die als Prämien (pro praemiis) vorgesehenen Bücher beizubringen. Die Patres erklären sich bereit, wenn in Warendorf das philosophische Studium (studium philosophicum) zum Unterricht für die geistliche Jugend (juventus religiose) eingeführt werden sollte, auch die weltliche Jugend (juventus saecularis) ganz unentgeltlich daran teilnehmen zu lassen, ferner erklären sie, auch Unterricht in Musik nach Möglichkeit zu geben. Hierfür gestatten Bürgermeister und Rat, daß die Patres zur Fortsetzung des Klosterneubaues 15 Jahre lang - beginnend zu Ostern des folgenden Jahres an Sonn- und Feiertagen während der Predigt eine Kollekte veranstalten sollen, worüber zwei Deputierte vom Rat und von der Gemeinde ein Verzeichnis führen sollen. Ferner schenkt die Stadt Warendorf zu dem Klosterbau den Patres den Weg oder Platz zwischen deren Kirche und Hof, den sie dem apostolischen Syndikus für die Patres überantworten.
Ausfertigung - Pergament 27 x 44,5 cm; anh. Siegel des Ministri Provincialis beschädigt, das der Stadt mit Pergament-Streifen ab. Unterschriften: 1. von den Franziskanern: Johannes Zumbusch (syndicus apostolicus), Bruder Albert Watringa (minister provincialis), Bruder Johannes Middeldorp (Guardianus); Bruder Hieronymus Wichman, Vikar; Bruder Laurentius Wischman (concionator), Bruder Nicolaus Friso; Bruder Hil. Astrupf, Sekretär und ordentlicher Notar. 2. von der Stadt: Johann Ahagen, Bürgermeister; Johann Kerßenbruch, Bürgermeister; Johann Hunckemöller, Gerichtsassessor; Wilhelm Leve, Gerichtsassessor; Jorgen Uthmann und Daniel Roleffs, beide Kämerer; Johan Pagenstecher und Georg Dreyer, beide Alterleute. Die Urkunde war nach dem alten Urkundenverzeichnis in 2 Ausfertigungen (U 240 und 241) vorhanden. Bei der jetzigen Neuverzeichnung wurde nur U 241 vorgefunden. Laut altem Verzeichnis lag die Urkunde in der Akte HMS. Warendorf. Bisher U 241. Vgl. Paul Leidinger, 300 Jahre Gymnasium Laurentianum in Warendorf, in: Warendorfer Schriften 4/5. 1974/75 S. 79 ff.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.