Bruder Johan van Barchusen, Lesemeister im Predigerorden, und Ritter Frederich de Went beurkunden, daß sie wegen des Klosters der Jungfrauen vom Predigerorden bei St. Marien auf der Neustadt zu Lemgo mit Frau Ermegard zur Lippe verhandelt haben, wonach sie der Wahrheit gemäß von ihrem versorbenen Eheherrn Otto gehört habe, daß der Zehnte zu Byst und zu Brak mit neu gebrochenem Land und mit aller Art Nutzung der Priorin und dem Konvent der genannten Jungfrauen nach Inhalt der Briefe, die sie von der Herrschaft haben, und nach den Siegeln ihres Junkers und der vorgenannten Frau erblich gehöre. Wenn das Masbroch ein besonderer Zehnt ist, hat das Kloster daran keinen Anspruch, gehört es aber zu vorigem Zehnten, so mögen sie es ebenfalls besitzen. dafür haben die Jungfrauen der Frau zur Lippe gegeben 106 Mark Herforder Pfennige um Freundschaft und Friede willen. Gegheven na godes bort 1362 to sunte Peteres daghe, de imme arne kumpt. Original auf Pergament mit zwei anhängenden Siegeln.