Anspruch auf Verhandlung der Sache des Klägers gegen den kurpfälzischen Obristen und Kommandanten zu Jülich Ludwig du Jarris de la Roche (Laroche) zwecks Herausgabe der Hälfte des Nachlasses des 1750 zu Maastricht verstorbenen Heinrich Emonts, die der Kanoniker von St. Andreas in Worms von Harckingh, dessen Onkel Emonts gewesen war, 1754 dem Kläger zediert hatte. Emonts hatte in seinem Testament das katholische Waisenhaus in Maastricht als Universalerben eingesetzt. Die Erben von Harckingh und de la Roche, der Schwager von Harckinghs (im Namen seiner Frau), fochten das Testament an. De la Roche ging mit dem Verwalter des Waisenhauses ohne Einwilligung von Harckinghs einen Vergleich ein und nahm das Erbe in Besitz, ohne seinem Schwager etwas auszuhändigen. Von Harckingh sah als kompetenten Richter den Militärjustizrat zu Mannheim an, an den er sich zuerst wandte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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