Supplik des Hans Joachim Steger gegen seine Vormünder Christoph Propst, Pfleger zu Wald, und Jörg Hueber, Bürger und Gastgeb zu Trostberg, ihm anlässlich seiner bevorstehenden Heirat und Haushaltung in Trostberg die Zinsen aus seinem aufliegenden Kapital für seinen Lebensunterhalt zukommen zu lassen, ihn mit Kleidung zu versorgen und ihm die Bücher aus dem Familienbesitz zu zuzustellen.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv München
Loading...