S Rep. 650 Konsularregister Bundesrepublik Deutschland (Bestand)
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S Rep. 650
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> S Bestände des Standesamts I in Berlin
Vorwort: S Rep. 650 - Konsularregister der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland galten zunächst weiter die Regelungen des Auslandspersonenstandsgesetzes vom 04. Mai 1870, wonach die Konsularbeamten Eheschließungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland vornehmen und deren Geburten, Heiraten und Sterbefälle beurkunden durften, soweit sie vom Auswärtigen Amt dazu ermächtigt waren. Mit Ablauf des Jahres 1974 trat das Reichsgesetz außer Kraft. Dem Standesamt I in Berlin (West) wurde die Aufgabe übertragen, die Konsularregister fortzuschreiben und Urkunden daraus auszustellen. Die Auslandsvertretungen übersandten dazu die bei ihnen geführten Register an das Standesamt.
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Das Landesarchiv Berlin verwahrt derzeit Sterberegister aus den verschiedenen konsularischen und diplomatischen Vertretungen. Dazugehörige Sammelakten sind nur vereinzelt überliefert. Namensverzeichnisse sind nicht vorhanden.
Laufzeit: 1953-1975
Erschlossen: 59 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
In der Bundesrepublik Deutschland galten zunächst weiter die Regelungen des Auslandspersonenstandsgesetzes vom 04. Mai 1870, wonach die Konsularbeamten Eheschließungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland vornehmen und deren Geburten, Heiraten und Sterbefälle beurkunden durften, soweit sie vom Auswärtigen Amt dazu ermächtigt waren. Mit Ablauf des Jahres 1974 trat das Reichsgesetz außer Kraft. Dem Standesamt I in Berlin (West) wurde die Aufgabe übertragen, die Konsularregister fortzuschreiben und Urkunden daraus auszustellen. Die Auslandsvertretungen übersandten dazu die bei ihnen geführten Register an das Standesamt.
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Das Landesarchiv Berlin verwahrt derzeit Sterberegister aus den verschiedenen konsularischen und diplomatischen Vertretungen. Dazugehörige Sammelakten sind nur vereinzelt überliefert. Namensverzeichnisse sind nicht vorhanden.
Laufzeit: 1953-1975
Erschlossen: 59 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ