Streit um Besitz- und Hoheitsrechte über ein Waldgebiet bei Düren. Der Kläger hat die beiden Köhler Heinrich und (Monnen) Johann von Haestenradt beauftragt, in dem „Propstei“ genannten Wald nach Steinkohle zu graben. Der jül. Vogt von Wilhelmstein hat die Köhler wegen Verletzung des jül. Hoheitsgebietes verhaften lassen und vor dem Gericht der Wildbank (Wildbann), das am 9. Sept. 1550 wie gewöhnlich in Düren Sitzung hielt, wegen Malefizsachen verklagt. Die Richter, namentlich Gottschalk Bauritzer, Schultheiß zu „Wehe“, Theiß Wolff, Wehrmeister zu Lendersdorf (Kr. Düren), und der Erbförster, hielten die Köhler des Vergehens für schuldig.
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Streit um Besitz- und Hoheitsrechte über ein Waldgebiet bei Düren. Der Kläger hat die beiden Köhler Heinrich und (Monnen) Johann von Haestenradt beauftragt, in dem „Propstei“ genannten Wald nach Steinkohle zu graben. Der jül. Vogt von Wilhelmstein hat die Köhler wegen Verletzung des jül. Hoheitsgebietes verhaften lassen und vor dem Gericht der Wildbank (Wildbann), das am 9. Sept. 1550 wie gewöhnlich in Düren Sitzung hielt, wegen Malefizsachen verklagt. Die Richter, namentlich Gottschalk Bauritzer, Schultheiß zu „Wehe“, Theiß Wolff, Wehrmeister zu Lendersdorf (Kr. Düren), und der Erbförster, hielten die Köhler des Vergehens für schuldig.
AA 0627, 1005 - C 506/1311
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1551 - 1572 (1549 - 1570)
Enthaeltvermerke: Kläger: Georg, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Dompropst zu Köln und zu Bremen, Scholaster zu Straßburg, seit 1568 Dompropst Georg, Grafvon Sayn-Wittgenstein, (Kl.: Vogt des jül. Amtes Wilhelmstein) Beklagter: Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg, (Bekl.: Heinrich und Johann von Haestenradt) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Höchel (Hechel) 1551 - Dr. Julius Mart (Rat des Klägers) 1563 - Dr. Kaspar Fichart - Dr. Christoph Rebsteck 1568 - Hornung (1551) - Schwartzenberger (1560) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Adam von Themar 1549 - Dr. Johannes Portius (gest. 1563) - Dr. Alexander Reiffsteck 1554 - Teschler (1556) - Lic. Breunlin (1553, 1563) - Seiblin (1572) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Wildbankrichter zu/bei Düren 1550 - 2. RKG 1551 - 1572 (1549 - 1570) Beweismittel: Zeugenverhör von 1570 vor den kaiserl. Kommissaren Dr. Werner Schenck und Dr. Gottschalk von Frechen (81 - 307). Beschreibung: 6 cm, 307 Bl., lose; Q 1 - 22, 6 Beilagen von 1555 - 1563, u. a. gebundene „Attestationes“.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:28 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)