Streit um Besitz- und Hoheitsrechte über ein Waldgebiet bei Düren. Der Kläger hat die beiden Köhler Heinrich und (Monnen) Johann von Haestenradt beauftragt, in dem „Propstei“ genannten Wald nach Steinkohle zu graben. Der jül. Vogt von Wilhelmstein hat die Köhler wegen Verletzung des jül. Hoheitsgebietes verhaften lassen und vor dem Gericht der Wildbank (Wildbann), das am 9. Sept. 1550 wie gewöhnlich in Düren Sitzung hielt, wegen Malefizsachen verklagt. Die Richter, namentlich Gottschalk Bauritzer, Schultheiß zu „Wehe“, Theiß Wolff, Wehrmeister zu Lendersdorf (Kr. Düren), und der Erbförster, hielten die Köhler des Vergehens für schuldig.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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