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[Befehl zu Publikation des Mandats Kurfürst Friedrich Augusts II. von Sachsen vom 23. Februar 1737 wegen Carl Heinrichs, Grafen von Hoym, begangene Verbrechen, auch Selbstmord, ingleichen Konfiskation seines sämtlichen Allodialvermögens]
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[Befehl zu Publikation des Mandats Kurfürst Friedrich Augusts II. von Sachsen vom 23. Februar 1737 wegen Carl Heinrichs, Grafen von Hoym, begangene Verbrechen, auch Selbstmord, ingleichen Konfiskation seines sämtlichen Allodialvermögens]