(1) B 747 (2) Kläger: J. W. Barkhausen, fürstlich herfordischer Kanzleirat, (Kl.) (3) Beklagter: Amtmann Johann Henrich Hermann Hilmers zu Oerlinghausen, (Bekl.) (4) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Rudolph Sachs 1720 ( Subst.: Lic. A. J. Stephani Prokuratoren (Bekl.): Dr. Georg Melchior Hofmann (jun.) 1721 ( Subst.: Dr. Johann Hermann Scheurer (5) Prozessart: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio et restitutorio sine clausula Streitgegenstand: Streitgegenstand ist ein Haus- und Gartenplatz des Appellaten in Oerlinghausen. Der Appellant erklärt, Kirche und Dorf Oerlinghausen seien auf Land seines Gutes Niederbarkhausen errichtet worden, die Ansiedler hätten die Plätze teils gekauft, teils in Erbpacht erworben. Der Appellat, dem sein (= Appellanten) Vater Land zum Bau eines Hauses mit kleinem Garten zugebilligt habe, habe die beanspruchte Fläche mehrfach gegen seinen Willen ausgedehnt und sie durch Graben und Hecke abzugrenzen gesucht. Die RKG-Appellation richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem dem Appellaten gegen Stellung einer Kaution, durch die gewährleistet werden sollte, daß er im Fall des Unterliegens die Einfriedungen beseitigen und den Platz freigeben werde (cautio de demoliendo vel solvendo in eventum), die Einhegung und Nutzung des gesamten von ihm gewünschten Platzes gestattet wurde. Der Appellant sieht sich dadurch seines Rechtes zur freien Verfügung über sein Gutsland beraubt und zu einer nicht gewünschten Abtretung gezwungen. Er fürchtet als Folge weitere nicht bewilligte Ansiedlungen. Der Hinweis auf die Zustimmung der Hudeberechtigten sei irrelevant, da Servitutberechtigte nicht über das Land an sich, auf dem das Servitut ausgeübt werde, bestimmen könnten. Zudem würden durch die Ausweitung Fuhrwege zum Hof Barkhausen durchschnitten. Das Attentatsmandat richtet sich dagegen, daß trotz eingelegter Appellation die Einhegung vollzogen wurde. Der Appellat bestreitet in einem Schreiben an seinen Prokurator die Zulässigkeit der RKG-Appellation wegen Nichterreichens der Appellationssumme. 22. November 1720, 18. September 1721 jeweils geschärfte Attentatsmandate. Nach letzten Handlungen 1722 Completum-Vermerk vom 21. September 1808. (6) Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold 1717 - 1720 ( 2. RKG 1720 - 1808 (1702 - 1721) (7) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2) mit Rationes decidendi (Bd. 2 Bl. 248 - 251). Extrakt aus einem Vergleich zwischen dem Meier zu Niederbarkhausen und den Oerlinghausenern, 1702 (Q 8). Notarielles Instrument einer Inaugenscheinnahme des strittigen Landes, 1720 (Q 18), 1721 (Bd. 1 Bl. 58 - 63), 1722 (ebd. Bl. 64 - 71). (8) Beschreibung: 2 Bde., 6 cm; Bd. 1: 2 cm, 71 Bl., lose; Q 1 - 20, 6 Beil.; Bd. 2: 4 cm, Bl. 47 - 252, geb.; = Q 21*.