Die von dem Stadtrat allhier zu Schleusingen wider den Herrn Rat und Amtmann Blumröder geführte Beschwerde, weil dieser wider das Herkommen den Amtsdorfschaften binnen zweien Jahren her, von jedem Eimer Bier, den sie von den Bürgern hier zu Kindtaufen oder Hochzeiten zu nehmen pflegten, einen Ortsgulden zu decourtieren nicht gestatten wollen

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Sächsisches Staatsarchiv
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