Rechtsstreit zwischen den Erben des Johann Georg Reichmann zu Wilden einerseits und der Frau von Büring, geborene Libott, zu Eichen bzw. gegen die Vormünder der von Ebersteinischen Kinder andererseits vor dem Reichskammergericht wegen Schuldforderungen und Hypothek des veräußerten adeligen Gutes Eichen