Amalia, Kurfürstin, von der Pfalz, geb. Gräfin von Neuenahr, und Adolf Graf von Neuenahr urkunden wegen der Ansprüche, die sie nach Ableben von Graf Michael (III.) von Wertheim an die Verlassenschaft der Grafen Wilhelm und Johann von Wertheim auf die Grafschaft Wertheim und Herrschaft Breuberg und Zubehör auf Grund eines mit ihrer Vorfahrin Amalia geb. Gfin. von Wertheim abgeschlossenen und vom Kaiser konfirmierten Vertrags haben und deswegen mit dem verstorbenen Grafen. Ludwig von Stolberg und Königstein einen Rechtsstreit hatten, der nach dessen Tod auf seine Töchter und Nachfolger in der Gft. Wertheim übergegangen ist, nämlich Gf. Philipp von Eberstein, Gf. Dietrich von Manderscheid und Gf. Ludwig zu Löwenstein. Diese Ansprüche haben sie durch Vermittlung von Kfst. Friedrich von der Pfalz dem Grafen Ludwig von Löwenstein gegen eine bestimmte Summe abgetreten, worüber eine besonderer Vertrag unter dem Datum 1576 Sept. 25 ausgestellt wurde. Hiermit geht der anhängige Rechtsstreit auf Gf. Ludwig über, den dieser als seine eigene Sache weiterverfolgen kann. Die dazugehörigen Akten und Urkunden werden ihm ausgeliefert, während die A. auf alle Rechte und Ansprüche verzichten, mit dem Vorbehalt, dass die ausbedungene Abstandssumme richtig erlegt wurde. Vgl. hierzu R-US 1532 Juni 20.