Friedrich der Wiedenmann zu Bach einigt sich mit Otto dem Graner, Bürger zu Regensburg, wegen der von ihm beanspruchten zwei Les-Einer aus dem Weingarten, genannt der Lang Weingart, den er für den benannten Graner bebaut, auf eine Zahlung von einem Les-Einer, solange er und seine Erben den Weingarten bebauen.; S: Konrad der Ittelhofer, Richter zu Donaustauf

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv