Derselben wiederkäufliche Zinsverschreibung, von 42 Taler, für 700 Taler Hauptsumme, an Werner Plöninß, mit Verpfändung gewisser Güter. 1589, am Abend Mariae Magdalenae. Nebst einer, mit durchgezogenem Siegel angehängten, kleineren Urkunde, worin Dietrich Droste zu Nienburg, des Obigen Sohn, bekennt, dass er, auf Geheiß seines Vaters, wegen dessen Krankheit, vorstehende (in Vertretung der Westfälischen Landstände ausgestellte) Verschreibung unterschrieben und besiegelt. d. Brochhausen d. 28. Januar 1590