Dietrich von Lontzen, gen. Roben, bekennt für sich und seine Erben und Nachkommen, daß er Herrn Ulrich von Manderscheid in der Zeit, als dieser das Stift Trier innehatte, eine Summe Geld geliehen hatte und sich wegen der Bezahlung an den Erzbischof Raban von Trier gewandt hatte. Dieser habe ihn jedoch aufgefordert, die Schuldsumme bei Junker Dietrich, Herr zu Manderscheid und zu Daun, einzutreiben. Er bestätigt Dietrich von Manderscheid, daß er die Summe erhalten hat und erklärt, gegen ihn und auch das Stift Trier keine Forderungen mehr zu haben nach dem Inhalt der darüber errichteten Urkunden. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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